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Wirtschaft: Durch die neuen Bestimmungen konnte erstmals ein Berliner Unternehmen gerettet werden

In Berlin ist erstmals ein Unternehmen nach dem seit 1. Januar 1999 geltenden neuen Insolvenzrecht vor dem Konkurs gerettet worden.

In Berlin ist erstmals ein Unternehmen nach dem seit 1. Januar 1999 geltenden neuen Insolvenzrecht vor dem Konkurs gerettet worden. Wie das Amtsgericht Charlottenburg am Mittwoch mitteilte, einigten sich die Gläubiger einer Gießerei mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter darauf, sich mit 30 Prozent der jeweiligen Forderungen zu begnügen. Damit sei der ehemalige DDR-Betrieb, der im April zahlungsunfähig geworden war und 50 Mitarbeiter beschäftigt, erhalten geblieben. Die neue Insolvenzordnung ermöglicht es Unternehmen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, sich auf dem Wege eines Vergleichs mit Gläubigern auf eine Reduzierung ausstehender Verbindlichkeiten zu einigen, um eine Zerschlagung zu verhindern.

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