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Wirtschaft: E-Commerce: Das Netz soll keine rechtsfreie Zone sein

Das Internet schafft seine eigenen Regeln: Nationale Grenzen werden aufgehoben, riesige Datenmengen können in Sekundenschnelle an jeden Punkt auf dem Globus geschickt werden, Partnerschaften sind möglich mit Menschen, die man nie zu Gesicht bekommt. Genau diese Eigenschaften machen das Netz einmalig - und damit auch den Handel im Internet, den E-Commerce.

Das Internet schafft seine eigenen Regeln: Nationale Grenzen werden aufgehoben, riesige Datenmengen können in Sekundenschnelle an jeden Punkt auf dem Globus geschickt werden, Partnerschaften sind möglich mit Menschen, die man nie zu Gesicht bekommt. Genau diese Eigenschaften machen das Netz einmalig - und damit auch den Handel im Internet, den E-Commerce. Aber statt die Chancen, die sich durch das neue Medium eröffnen, zu nutzen, blockiert sich Europa durch unnötige Rechtshindernisse. Nicht immer sind Überreglementierung das Problem, im Gegenteil: Im Mangel an grenzüberschreitenden Regeln liegt oft das Handicap.

Das zumindest behauptet der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in einem am Mittwoch vorgelegten Positionspapier mit dem Titel "Welches Recht für E-Commerce in Europa?". Der Dachverband fordert darin die Beseitigung der rechtlichen Hindernisse im E-Commerce: "Der gegenwärtige Rechtsrahmen ist nicht nur durch Unsicherheit geprägt, er verursacht auch erhebliche Kosten für Unternehmer, die grenzüberschreitende Tätigkeiten entfalten möchten." Die Rechtsunsicherheiten würden viele Verbraucher davon abhalten, sich überhaupt erst am E-Commerce zu beteiligen.

Ein Beispiel ist der Wettbewerb. Werbeauftritte im Netz kennen einerseits keine nationalen Grenzen, andererseits müssen sie sich an zahlreiche nationale Rechtsordnungen orientieren. Diese sind für die Länder unterschiedlich. Die Gefahr einer Spirale nach unten besteht: Ohne einheitliche Regelung werden sich die Staaten in einen Wettbewerb stürzen, der für ihre Unternehmen möglichst günstige Bedingungen schafft. Um diese Abwärtsspirale zu verhindern, fordert der DIHT ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht.

Andere Bereiche betreffen den Datenschutz, der digitalen Signatur oder das Schuldrecht. Beim Schuldrecht etwa gilt das Herkunftslandprinzip. Das kann zu Rechtsunsicherheiten führen, nämlich dann, wenn ein Vertragspartner eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedsstaat als das Unternehmen angesiedelt ist: Der Vertragspartner sieht sich mit einem für ihn fremden Recht konfrontiert. "Es sollte auf europäischer Ebene eine Vereinheitlichung des Schuldrechts, insbesondere der Gewährleistung, der Haftung und der Verjährung herbeigeführt werden", meint das DIHT. Auch Bestimmungen für den Verbraucherschutz bedürften einer Angleichung.

Mit den neuen Gesetzen, die sich das Internet selbst geschaffen hat, unterläuft es zugleich bestehende Gesetze. Ein Beispiel dafür ist das Urheberrecht. Texte, Bilder, Musiksongs werden kopiert ohne Rücksicht auf Urheber und Recht. "Das Problem liegt dabei nicht nur im leichten Zugriff, den das Netz bietet, und in der Tatsache, dass die Verstöße nur schwer geahndet werden können", sagt Ina Maria Pernice vom DIHT. "Die Menschen haben erst gar nicht das Gefühl, gegen Gesetze zu verstoßen". Es fehle die Sensibilisierung dafür, dass auch Informationen im Internet - und nicht nur solche aus der Bibliothek - einen Urheber mit Rechten haben. Die umgekehrte Situation trifft ebenfalls zu: "Beim Thema Volkszählung ging man auf die Barrikaden - im Internet scheint es kaum Hemmungen zu geben, Kreditkartennummer oder persönliche Informationen preiszugeben", sagt Pernice.

Wenn es gelingt, die herkömmliche Rechtssituation auf das Internet anzupassen, das Recht international anzugleichen und durchzusetzen - dann ließe sich die Chance zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von E-Commerce-Unternehmen noch besser nutzen.

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