Wirtschaft : Edeka und Fiat: Supermarktkette darf Kleinwagen "Punto" weiter verkaufen

14.08.2001 00:00 UhrVon kwi

Edeka kann auch künftig den Kleinwagen Fiat "Punto" in einem Gesamtpaket mit Kamera, Reise und Drucker verkaufen. Im dreimonatigen Rechtsstreit mit Fiat bekam gestern die Einzelhandelskette in zweiter Instanz grundsätzlich Recht. Die deutsche Importgesellschaft von Fiat, die Frankfurter Fiat Automobil AG, hatte versucht, mit einer einstweiligen Verfügung den Verkauf des Puntos zu unterbinden.

Edeka hatte im Mai zwei verschiedene Pakete zum Preis von jeweils 24 500 Mark in seinen baden-württembergischen Filialen angeboten. Darin waren unter anderem Motorroller, Handy, eine Kamera und Drucker enthalten. Nach Angaben der Supermarktkette war der Punto-Verkauf ein großer Erfolg.

Trotz des Urteils plant Edeka nicht, das ungewöhnliche Gesamtpaket wieder in die Angebotspalette zu nehmen. "Unser Hauptziel war, einen neuen Vertriebsweg aufzuzeigen", sagte ein Sprecher von Edeka. "Und das ist uns gelungen."

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, "dass es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, für den Verkauf eines aus mehreren Produkten bestehenden Warenpakets zu einem Gesamtpreis zu werben", wie es in einer Mitteilung hieß. Die Fiat Automobil AG hatte argumentiert, das Warenpaket sei ein unzulässiges Koppelungsgeschäft (siehe Lexikon, Seite 16) und damit wettbewerbswidrig. Ein Preisvergleich sei nicht möglich und bei den einzelnen Waren bestehe kein Gebrauchszusammenhang. In zwei Punkten gab das Gericht Fiat allerdings recht: So sei die Werbung von Edeka zwar nicht wettbewerbswidrig, aber irreführend gewesen, weil der Einzelhändler nicht darauf hingewiesen habe, dass für den Punto-Kauf ein eigener Vertrag mit einem Fiathändler geschlossen werden muss.

Obwohl eine Revision nicht möglich ist, will sich Fiat nicht geschlagen geben. "Wir prüfen das Urteil und erwägen, beim Land gericht Offenburg ein neues Verfahren anzustrengen", hieß es bei Fiat.

Nach Meinung der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband Berlin ist es offensichtlich, dass der Wettbwerbswidrigkeits-Vorwurf nur ein Vorwand ist. "Das Ziel war, den Verkauf der Automobile außerhalb der Fiat-Vertragshändler zu stoppen", sagt der Verbraucherschützer Dirk Klasen. "Die Automobilindustrie ist hochnervös, dass ihr Vertriebsnetz mit den Regionalmonopolen durch solche Aktionen schleichend aufgelöst wird."

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