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Wirtschaft: Eichel will Geldwäschern das Geschäft erschweren

Deutsche Banken sollen anonyme Überweisungen aus der Schweiz künftig zurückweisen – nicht alle ziehen mit

Düsseldorf (ms/HB). Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuerbetrug setzt Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) die deutschen Großbanken unter Druck. Nach Informationen des „Handelsblatts“ versuchen das Bundesfinanzministerium (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) derzeit, die Banken dazu zu bewegen, anonyme Überweisungen aus der Schweiz künftig zurückzuweisen. Einige Banken wehren sich unter Verweis auf unabsehbare Haftungsrisiken gegenüber den Kontoinhabern – doch andere Institute haben bereits nachgegeben.

Bei etwa jeder zehnten Überweisung aus der Schweiz bleibt der Auftraggeber anonym – statt eines ns heißt es lapidar „one of our customers“ („einer unserer Kunden“). Das BMF und die Bankenaufsicht ärgert dieser eidgenössische Kundenservice schon lange. Sie hegen den Verdacht, dass das Angebot vor allem von solchen Kunden in Anspruch genommen wird, die schmutziges Geld waschen oder am Finanzamt vorbei ins Ausland geschmuggelte Beträge nach Hause zurückholen wollen.

In Deutschland hat Eichel schon eingegriffen: Seit 1. Juli 2003 sind Banken verpflichtet, Name und Anschrift des Auftraggebers festzuhalten und mit der Überweisung zu übermitteln. Diese Pflicht trifft aber nur deutsche Banken. Daher wollen Eichels Leute jetzt beim Empfänger der Überweisung ansetzen: Dessen kontoführende Bank soll die Gutschrift verweigern.

Die Bemühungen der Bankenaufseher zeigen bereits erste Erfolge: „Wir nehmen solche Überweisungen nicht mehr an“, heißt es bei einer deutschen Großbank, die nicht genannt werden will. Grund: Man wolle sich nicht dem „Verdacht aussetzen, wir nehmen es nicht so genau. Entweder, eine Bank sagt Ja zum Kampf gegen die Geldwäsche oder sie lässt es ganz“. Der Druck der Behörden spielt natürlich auch eine Rolle: Den Willen der Bankenaufsicht „zu ignorieren, würde ich nicht für passend halten“, sagt ein Mitarbeiter. Andere Banken dagegen halten Eichels Druck bislang stand: „Derzeit werden anonyme Überweisungen bei uns gutgeschrieben“, sagt Klaus-Dieter Erler, Geldwäscheexperte der Commerzbank in Frankfurt. Das Zögern der Commerzbank hat einen Grund: Rechtlich bewegen sich die Banken auf dünnem Eis, wenn sie Überweisungen zurückweisen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eingegangene Zahlungen gutzuschreiben. Tun sie das nicht, schulden sie den Kunden Schadensersatz.

Einen Ausweg gebe es, meint Peter O. Mülbert, Bankrechtsexperte an der Universität Mainz. Wenn die Banken mit ihren schweizerischen Partnern verabredet haben, dass anonyme Überweisungen nicht entgegengenommen werden, gelten solche Zahlungen als nicht eingegangen. Dann könne auch die Pflicht, sie auf dem Konto gutzuschreiben, gar nicht erst entstehen. Damit ist man rechtlich vielleicht auf der sicheren Seite – die praktischen Probleme seien damit aber noch nicht gelöst, sagt ein Mitarbeiter einer anderen Frankfurter Großbank. Anonyme Überweisungen kämen ja nicht nur von Geldwäschern und Steuerhinterziehern. Bei Unternehmensfusionen etwa sei die Investmentbank oft Treuhänder. „Man zahlt, ohne den Auftraggeber zu nennen, um das Geschäft nicht zu gefährden.“ Anderes Beispiel: Ein Großkonzern plant ein Milliardengeschäft in China und gibt dazu eine Studie in Auftrag. „Wenn auf der Honorarüberweisung der Name des Konzerns steht, dann kann sich jeder ausrechnen, dass da etwas Großes läuft.“ Dass der Auftraggeber dies vermeiden wolle, mache ihn noch nicht zum Kriminellen.

Einen Mittelweg geht man bei der Deutschen Bank: Geht dort eine anonyme Überweisung aus der Schweiz ein, wird vor der Gutschrift nachgefragt, wer der Auftraggeber ist, sagt der Geldwäschebeauftragte Thomas Spies: „Inzwischen werden die schon auskunftsbereiter.“

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