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Wirtschaft: Eichel will Unternehmen stärker belasten

Auch auf Mieten und Zinsen soll Gewerbesteuer gezahlt werden

Berlin (asi). Finanzminister Hans Eichel (SPD) plant offenbar für das kommende Jahr eine ganze Reihe steuerlicher Mehrbelastungen für Unternehmen. Wie es am Freitag in SPDKreisen hieß, werde Eichel dem Kabinett am 13. August einen Gesetzentwurf zur Veränderung der Gewerbesteuer vorlegen, der ab Januar nicht nur Freiberufler zwingen wird, die Kommunalsteuer zu bezahlen. Mit Unterstützung der SPD wolle der Minister auch Mieten, Zinsen und Pachten der Unternehmen der Gewerbesteuer unterziehen. Dies sei bei einem Treffen am Donnerstag klar geworden, hieß es. Ein solches Hinzurechnen ertragsunabhängiger Faktoren wird nicht nur von den Unternehmensverbänden als Substanzbesteuerung beklagt. Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat diese Forderung der Kommunen bis jetzt zurückgewiesen.

Die Kommunen versprechen sich aus der Gewerbesteuerreform eine Verstetigung ihrer Einnahmen. Firmen rechnen mit einer Netto-Mehrbelastung von zwei Milliarden Euro, wenn Zinsen und Pachten gewerbesteuerliche Gewinnbestandteile werden. Vor allem Kapitalgesellschaften müssten mit drei bis vier Prozent höheren Abgaben rechnen.

Im Rahmen der Verhandlungen um den so genannten „Korb II“, also all jene Pläne des Finanzministers, die die Union bei der Verabschiedung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes abgelehnt hatte, plant Eichel offenbar grundlegende Veränderungen in zwei Bereichen. Zum einen ist das die Mindestbesteuerung, die das Verrechnen von Unternehmensverlusten bei der Gewinnbesteuerung begrenzen soll.

Zum anderen sollen in Zukunft sämtliche Zinsen (und nicht nur Teilbeträge), die Unternehmen für Gesellschafterdarlehen zahlen, zur steuerlichen Bemessungsgröße gezählt werden. Im Klartext würde das nicht nur zu höheren Einnahmen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer führen. Auch die Kommunen könnten davon wegen der höheren Basis der Gewerbesteuerberechnung profitieren. Die Mehrbelastungen für die Unternehmen belaufen sich aus der veränderten Besteuerung für Gesellschafterdarlehen auf schätzungsweise zwei bis drei Milliarden Euro.

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