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Wirtschaft: Eichels Steuerpläne werden überarbeitet

Anhörung des Bundestages: Kritik an Aufhebung des Bankgeheimnisses und Mindeststeuer für Unternehmen

Berlin (asi). Der Entwurf des SteuervergünstigungsAbbaugesetzes von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wird noch einmal grundlegend überarbeitet. Das wurde nach der Anhörung von knapp 80 Experten und Verbänden vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch deutlich. Vor allem die unternehmenssteuerrechtlichen Veränderungen des Gesetzentwurfes wurden heftig kritisiert. Bund und Länder erhoffen sich bis 2006 Mehreinnahmen von insgesamt 46 Milliarden Euro aus dem Gesetz.

Unterstützt von der Bundesbank sprachen sich nicht nur die Banken, sondern die meisten der Verbände und Wissenschaftler gegen die von Rot-Grün geplante Aufhebung des Bankgeheimnisses aus. Scharfe Kritik handelte sich die Regierung auch wegen der geplanten Kürzung der Eigenheimzulage, der Mindestbesteuerung für Unternehmen und der Veräußerungsgewinnbesteuerung von Aktien und Immobilien ein. Union und FDP sprachen nach der Anhörung im Reichstag von „schallenden Ohrfeigen“ für die Regierung. Jetzt müssen Bundesregierung und Koalition reagieren: Die Fachleute von SPD und Grünen wollen an diesem Donnerstag klären, was am Entwurf von Finanzminister Hans Eichel zu ändern ist.

Im Einzelnen beklagten die Industrievertreter, aber auch Wissenschaftler, vor allem die geplanten Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung. So waren sie sich mit Fraktionsvertretern der Koalition einig, dass die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Unternehmen, die so genannte Mindeststeuer, zum Verzehr von Eigenkapital und womöglich auch zu weniger Existenzgründungen führen werde. Als notwendig wurde eine Mittelstandskomponente erachtet, ab der die Mindeststeuer greift. Während die Industrie und der Zentralverband des Deutschen Handwerks einen Betrag von „mindestens 500000 Euro“ ins Gespräch brachten, lehnte die Staatssekretärin von Eichel, Barbara Hendricks dies ab. Sie sagte dem Tagesspiegel, bei einer solchen Größenordnung müssten Bund und Länder auf rund drei Viertel der erhofften Einnahmen von rund fünf Milliarden Euro verzichten. Auch die von Teilen der SPD-Fraktion genannte Grenze von 300000 Euro sei „noch viel zu hoch“.

Überraschend erklärten sich die kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung bereit, auf das geplante Verbot der gewerbesteuerlichen Organschaft zu verzichten. Die Finanzexpertin des Deutschen Städtetages, Monika Kuban, sagte, dass mit diesem Instrument vor allem ostdeutsche Kommunen befürchten müssten, noch weniger Gewerbesteuern als jetzt einzunehmen. Das entsprechende Paket von rund zwei Milliarden Euro solle im Rahmen der anstehenden Gemeindefinanzreform statt im Steuervergünstigungs-Abbaugesetz behandelt werden. Vertreter des Finanzministeriums aber auch der Koalition signalisierten den Kommunen Zustimmung in diesem Punkt.

Neben einer ganzen Reihe anderer Detailregelungen, etwa der geplanten Verschärfung von Mantelkäufen von Unternehmen oder Verrechnungspreisregeln, soll im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren auch über die geplante Anhebung der Umsatzsteuer verhandelt werden. So war am Rande der Anhörung von einer Überprüfung der Heraufsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Blumen von sieben auf 16 Prozent die Rede. Bei Zahnprothesen und landwirtschaftlichen Produkten wie Futtermitteln ist die Anhebung - mit Ausnahme beim Hunde- und Katzenfutter - dagegen geplant. Ob auf die Verschärfung der Besteuerung privat genutzter Dienstwagen um 50 Prozent wegen vermuteter Ertragseinbußen bei den Autoherstellern verzichtet werden kann, blieb offen.

Das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen ist das wichtigste Vorhaben, um die Haushalts- und Defizitziele dieses Jahres bei schwacher Konjunktur überhaupt noch erreichen zu können. Hendricks appellierte an den Bundesrat, sich diesem Ziel nicht zu versperren. „Die Bundesregierung wird sich nicht gegenüber konstruktiven Änderungsvorschlägen verschließen“, sagte sie.

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