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Wirtschaft: Ein Fernabsatzgesetz soll die Rechte der Kunden stärken

Verbraucher sollen künftig im Versandhandel mehr Rechte bekommen. Der Vermittlungsausschuss des Bundestags berät zurzeit über das "Fernabsatzgesetz", das nach Auskunft von Verbraucherschützern "eine ganze Palette an kundenfreundlichen Neuerungen" enthält.

Verbraucher sollen künftig im Versandhandel mehr Rechte bekommen. Der Vermittlungsausschuss des Bundestags berät zurzeit über das "Fernabsatzgesetz", das nach Auskunft von Verbraucherschützern "eine ganze Palette an kundenfreundlichen Neuerungen" enthält. Mit dem Gesetz soll eine Richtlinie der EU auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Es enthält Regelungen für Käufe und Bestellungen, die per Anruf, Fax, Brief oder Internet erfolgen. Umstritten ist noch die Frage, wer im Buchhandel bei Rücksendungen die Kosten übernimmt. Kunden dürfen den Plänen zufolge künftig eine bestellte Lieferung innerhalb einer zweiwöchigen Frist an den Absender zurückgehen lassen. Sie sollen dabei ihren Anspruch auf volle Rückerstattung des Kaufpreises behalten. Auch müssen sie keinen Grund dafür angeben, dass sie die Ware zurücksenden. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.

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