zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ein langer Weg zur Restschuldbefreiung

Der erste Schritt führt zu einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt oder Notar.Hilfe finden Betroffene in der vom Justizministerium herausgegebenen Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer".

Der erste Schritt führt zu einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt oder Notar.Hilfe finden Betroffene in der vom Justizministerium herausgegebenen Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer".Die Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände bieten in der Regel kostenlosen Rat.Mit Hilfe der Berater wird ein Zahlungs- oder Tilgungsplan erstellt, der an alle Gläubiger versandt wird.Willigen die Gläubiger nicht in den Vorschlag ein, gilt die außergerichtliche Einigung zunächst als gescheitert.Im nächsten Schritt kann der Schuldner beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen.Mit folgenden Unterlagen: Bescheinigung über den erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch, Antrag auf Restschuldbefreiung, Vermögensverzeichnis, Verzeichnis der Gläubiger und der Forderungen, sowie eine Erklärung, daß die Angaben vollständig sind; außerdem ein Schuldenbereinigungsplan.Nun versucht das Gericht, eine Einigung zwischen Schuldner Gläubigern zu erreichen.Den Gläubigern werden Vorschläge zur Tilgung zugeschickt.Wenn ein Gläubiger sich innerhalb eines Monats nicht meldet, gilt sein Stillschweigen als Zustimmung.Auch wenn nur ein Gläubiger die Zustimmung verweigert, er aber im Plan nicht benachteiligt wird, kann das Gericht den Plan für gültig erklären.Kommt es nicht zu einer Einigung, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.Das Verfahren kann zu einer Restschuldbefreiung führen.Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Restschuldbefreiung verweigert werden kann.Zum Beispiel, wenn der Schuldner seine Auskunftspflicht nicht erfüllt oder wegen einer Konkursstraftat verurteilt wurde.An das Verfahren schließt sich eine sogenannte Wohlverhaltensperiode von sieben Jahren an.Während dieser Zeit muß der Schuldner seine Arbeit ausüben, oder, falls er keine hat, jede zumutbare Beschäftigung annehmen.Ist diese Zeit überstanden, kann das Amtsgericht die verbleibenden Schulden erlassen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false