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EIN MÖGLICHER WEG: EIN MÖGLICHER WEG

KÜNDIGUNGSSCHUTZManchmal kann es ratsam sein, mit dem Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber noch zu warten, bis der Sonderkündigungsschutz greift. Dieser spezielle Kündigungsschutz beginnt mit dem Einreichen des Antrags, frühestens aber acht Wochen bevor die Babypause beginnt.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Manchmal kann es ratsam sein, mit dem Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber noch zu warten, bis der Sonderkündigungsschutz greift. Dieser spezielle Kündigungsschutz beginnt mit dem Einreichen des Antrags, frühestens aber acht Wochen bevor die Babypause beginnt. In dieser Zeit ist eine Kündigung nur unter besonderen Voraussetzungen und unter der Zustimmung des Landesamtes für Arbeitsschutz zulässig.

EINREICHFRISTEN

Der Antrag muss spätestens sieben Wochen im Voraus eingereicht werden. Väter sollten aber abwägen, ob sie den Chef damit nicht erst recht reizen. Das könnte ihnen mehr schaden als nutzen. dpa

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