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Wirtschaft: Ein Signal vom Bau

Von Maurice Shahd Die Bauwirtschaft hat mit ihrer Einigung auf eine generelle Öffnungsklausel ein Novum in der deutschen Tariflandschaft geschaffen, das auch ein Vorbild für andere Branchen sein könnte. In Verhandlungen können Betriebsräte und Unternehmer die Höhe des Weihnachtsgeldes künftig selbst bestimmen und damit vom Tarifvertrag abweichen.

Von Maurice Shahd

Die Bauwirtschaft hat mit ihrer Einigung auf eine generelle Öffnungsklausel ein Novum in der deutschen Tariflandschaft geschaffen, das auch ein Vorbild für andere Branchen sein könnte. In Verhandlungen können Betriebsräte und Unternehmer die Höhe des Weihnachtsgeldes künftig selbst bestimmen und damit vom Tarifvertrag abweichen.

Bisher waren solche Abweichungen nur möglich, wenn das Unternehmen besonders große wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte. Ferner mussten die Gewerkschaften zustimmen und achteten penibel auf die Einhaltung der Regeln. Damit ist es – in einem kleinen Bereich einer einzelnen Branche – erstmal vorbei. Die Betriebe erhalten mehr Flexibilität und können versuchen, die Zahlungen ihrer wirtschaftlichen Lage anzupassen. Lohnsenkungen müssen sie aber den Betriebsräten abkaufen. Die sind nicht gerade zu beneiden. Ihre Verhandlungsposition ist nach acht Jahren der Krise am Bau denkbar schlecht. Heißt es in den Verhandlungen „entlassen oder Lohn kürzen“, haben die Arbeitnehmervertreter kaum eine Wahl.

Die Unternehmen wissen um ihre Macht. Da ist es leicht verständlich, dass der Wunsch nach mehr Flexibilität auch in anderen Branchen lauter wird. Zumal auch die Politik den Druck auf die Gewerkschaften erhöht. Nicht nur die Union, auch Kanzler Schröder fordert mehr Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen. Schröders Parteifreund, IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel, ist diesem Wunsch nachgekommen. Der DGB und Verdi wiegeln dagegen noch ab. Die schwierige Situation der Bauwirtschaft sei einmalig und daher nicht auf andere Branchen übertragbar. Doch erste Andeutungen der Bauarbeitgeber zeigen, wohin die Reise gehen könnte. Sind die betrieblichen Vereinbarungen über das Weihnachtsgeld ein Erfolg, dann könnten Öffnungsklauseln auch für das normale Lohnniveau im nächsten Jahr ein Thema werden.

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