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Wirtschaft: Ein Ziel der Gründerväter der EU

WAS FÜR EINE BEDEUTUNG HAT DIE DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT? Die Dienstleistungsfreiheit ist Teil des Binnenmarkts der Europäischen Union.

WAS FÜR EINE BEDEUTUNG HAT DIE DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT?

Die Dienstleistungsfreiheit ist Teil des Binnenmarkts der Europäischen Union. Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft von 1957 ist das Ziel eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Menschen, Kapital und eben auch Dienstleistungen frei bewegen können, formuliert. Die Motivation dahinter war die Überzeugung, dass in einem Markt ohne Handelshemmnisse Wachstum und neue Jobs entstehen. Zum Beispiel könnte ein deutsches Unternehmen nicht nur Maschinen ins europäische Ausland verkaufen, sondern gleich die Wartung und den Einbau dazu. Zudem setzen sich in einem freien Markt Qualität und niedrigere Preise durch, argumentiert die EU-Kommission. Es war ein langer Prozess, die Schranken abzubauen – komplett ist der Binnenmarkt noch nicht. Bei den Dienstleistungen gibt es viele bürokratische Hürden, die es oft unmöglich machen, eine Dienstleistung im Ausland anzubieten.

WAS HAT DIE DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE MIT DER DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT ZU TUN?

Die Dienstleistungsrichtlinie soll diese Hürden, die die Dienstleistungsfreiheit immer noch behindern, weiter abbauen. Zum Beispiel muss ein deutscher Bauarbeiter, der in Großbritannien arbeiten möchte, eine zweitägige Ausbildung auf Englisch zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz absolvieren, obwohl er dies in seiner Ausbildung gelernt hat.

WER IST VON DER RICHTLINIE BETROFFEN?

Dienstleistungen sind Leistungen, die nicht der Produktion eines materiellen Guts dienen. Dienstleister können Architekten, Ärzte, Wäschereien, Handwerker, Einzelhändler oder auch Unternehmensberater und Gaststätten sein.

WIRD DIE DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT MISSBRAUCHT?

Ja. Das hat mit einer der anderen Grundlagen des Binnenmarkts zu tun, der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die erlaubt Arbeitnehmern, sich einen Job zu suchen, wo sie wollen. Mit den osteuropäischen Staaten hat Deutschland aber noch eine Übergangsfrist. Manche Osteuropäer kommen dennoch hierhin und arbeiten zu Billiglöhnen – als Scheinselbstständige, die angeblich eine Dienstleistung erbringen. Das ist illegal. Dieses Problem hat aber nicht direkt etwas mit der Dienstleistungsrichtlinie zu tun.

WAS IST DAS HERKUNFTSLANDPRINZIP?

Die Europäische Kommission hatte ihrem Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie das Herkunftslandprinzip zugrunde gelegt. Das heißt, dass zum Beispiel ein polnischer Klempner hier in Deutschland einen Auftrag annehmen und diesen auch ausführen kann, und zwar zu den Standards und Löhnen aus Polen, seinem Herkunftsland. Dann würden viel mehr Handwerker aus Polen hier arbeiten, weil sie genauso gut sind – aber viel billiger. Deswegen haben die Gewerkschaften so heftig gegen das Prinzip demonstriert. In anderen Branchen würde die deutsche Wirtschaft aber auch profitieren. So könnten deutsche Unternehmensberater ohne Hindernisse neue Aufträge im Ausland annehmen. Das Europäische Parlament will das Herkunftslandprinzip nun ganz abschaffen. Dann würden sich Dienstleister, die im Ausland einen Auftrag annehmen, an die Regeln dieses Landes halten müssen. Zudem sollen ganze Branchen – wie etwa Gesundheitsdienstleistungen oder Zeitarbeitsagenturen – aus der Richtlinie herausgenommen. Diverse Hürden müssen jedoch jetzt abgebaut werden. Es wird also auf jeden Fall leichter für die Dienstleister, auf ausländischen Märkten Aufträge anzunehmen.

WAS HABEN ENTSENDERICHTLINIE UND MINDESTLÖHNE MIT DER DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE ZU TUN?

Um Dienstleistungen vorübergehend im Ausland zu erbringen, werden Dienstleister Arbeitnehmer in das entsprechende Land schicken müssen. Die Entsenderichtlinie ermöglicht den Mitgliedstaaten, zu verlangen, dass die Mindestarbeitsbedingungen des Landes einzuhalten sind, in das der Arbeitnehmer entsandt wird. Dazu ist aber ein Mindestlohn nötig. Gilt der für alle Branchen, dann kann auch die Entsenderichtlinie branchenübergreifend gelten. In Deutschland gilt das Gesetz derzeit nur in der Baubranche, in der es einen tariflichen Mindestlohn gibt. Andere Branchen, die keinen Mindestlohn haben und die das Entsendegesetz anwenden wollen, fordern deshalb die Einführung eines Mindestlohns.

Flora Wisdorff

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