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Wirtschaft: Eine Frage des Geldes

Weiterbildungen sind oft teuer. Wie man die richtigen Fördertöpfe findet.

Eine Weiterbildung – das klingt gut. Doch finanziert man die? Wer ein Fernstudium oder einen Fernlehrgang über mehrere Monate macht, muss schnell ein paar Tausend Euro für Studiengebühren und Lehrmaterialien zahlen. „Häufig kommen noch Fahrt- und Übernachtungskosten dazu“, sagt Christina Engel von der Stiftung Warentest. Doch Erwerbstätige müssen die Kosten nicht alleine tragen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten vom Staat – und viele Arbeitgeber helfen.

Der einfachste Weg, finanzielle Hilfe zu bekommen, ist den Chef um Unterstützung zu bitten, erklärt die Karriereberaterin Svenja Hofert. Viele Arbeitgeber sind bereit, Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter zu finanzieren oder zumindest zu bezuschussen. Entscheidend sei dabei, dass Angestellte klarmachen, was die Fortbildung dem Unternehmen bringt. Geht das aus dem Inhalt der Fortbildung nicht eindeutig hervor, können Mitarbeiter argumentieren, dass die Weiterbildung sie für die Arbeit besonders stark motiviere.

Diese Finanzierungsquelle hat jedoch einen Haken. „Will sich jemand beruflich umorientieren, kann er schlecht den Arbeitgeber nach Geld für seine Weiterbildung fragen“, sagt Hofert. Greifen Arbeitgeber für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tief in die Tasche, müssen viele Arbeitnehmer sich per Bindungsklauseln außerdem dazu verpflichten, eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben.

Scheidet der Arbeitgeber als Finanzier aus, sollten Erwerbstätige die finanziellen Hilfen des Staats checken. „Den richtigen Fördertopf zu finden, ist allerdings eine Sisyphusarbeit“, macht Hofert deutlich. Allein vom Bund gibt es sieben unterschiedliche Förderprogramme. Dazu bietet etwa die Hälfte der Bundesländer noch einmal eigene Programme an. Länger als ein Wochenende brauche es jedoch nicht, um die Teilnahmevoraussetzungen für die verschiedenen Programme zu sichten, erläutert Engel. Zu den wichtigsten bundesweiten Fördertöpfe gehört die Bildungsprämie: Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können sie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen – maximal allerdings 500 Euro. Allerdings dürfen die Antragsteller nicht mehr als 20 000 Euro Einkommen pro Jahr zu versteuern haben. Bei Verheirateten sind es 40 000 Euro. (Details erfahren Erwerbstätige unter der kostenlosen Hotline 0800/262 30 00).

Eine weitere wichtige Förderung sind Bildungsgutscheine: Dabei trägt der Staat 100 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die Chancen erhöht, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Infos gibt es bei der Arbeitsagentur.

Die dritte Fördermöglichkeit ist die WeGebAu: Die Abkürzung steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer. Auch hier übernimmt der Staat 100 Prozent der Kosten. Dazu kann ein Lohnzuschuss kommen. Den Antrag können Geringqualifizierte stellen, die seit vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, sowie alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern tätig sind. Ansprechpartner ist die Arbeitsagentur .

Auch das Meister-Bafög ist eine Möglichkeit, finanzielle Hilfe für die berufliche Weiterentwicklung zu bekommen. Das Konzept ähnelt dem Studenten-Bafög: Der Staat gewährt ein Darlehen, maximal sind 10 226 Euro. Davon gibt der Staat 30,3 Prozent als Zuschuss. Den Rest müssen Antragsteller zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden hat und dem beruflichen Aufstieg dient. Ansprechpartner sind die Bafögämter.

Das „ Aufstiegsstipendium“ ist eine Option für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen, plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Bewerber ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Außerdem braucht er zwei Jahre Berufserfahrung. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Die ist auch für das „Weiterbildungsstipendium“ zuständig: Gefördert werden dabei Weiterbildungen vom Hochschulstudium über den Handwerksmeister bis zum Intensiv-Sprachkurs. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Stipendiaten bekommen maximal 6000 Euro. Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein und besondere Leistungen erbracht haben. dpa

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