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Wirtschaft: Eine Frage zum Euro: Wer darf die Annahme von D-Mark verweigern?

Zum Thema Online Spezial:Der Euro kommt - Infos zur Währungsumstellung In der geplanten Umtauschfrist, zwischen dem 1. Januar und dem 28.

Zum Thema Online Spezial: Der Euro kommt - Infos zur Währungsumstellung In der geplanten Umtauschfrist, zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar soll die D-Mark neben dem Euro grundsätzlich noch als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden. Diese Regelung basiert allerdings nur auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft. Gezwungen ist niemand, die deutsche Währung nach dem 31. Dezember noch entgegenzunehmen. Weder die Verwaltung noch die öffentlichen Betriebe oder die Unternehmen. In aller Regel wird die D-Mark bei den Amtskassen und anderen öffentlichen Einrichtungen noch Gültigkeit haben. Ausnahmen kann es aber gleichwohl geben. Etwa dann, wenn man beim Busfahrer einen Fahrschein löst oder einem Verkehrspolizisten ein Bußgeld zahlt. Und: Nicht jede öffentliche Einrichtung schließt sich der Empfehlung von Bund, Ländern und dem Deutschen Städtetag an, bürgerfreundlich weiterhin die D-Mark zu akzeptieren. kwi

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