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Wirtschaft: Eine Frage zum Euro: Werden durch den Euro die Mieten teurer?

Nein, mit dem Euro darf der Inhalt von Verträgen nicht geändert werden. Die Währungsumstellung gibt also weder Vermietern noch Mietern das Recht, Verträge zu kündigen oder einseitig zu ändern.

Nein, mit dem Euro darf der Inhalt von Verträgen nicht geändert werden. Die Währungsumstellung gibt also weder Vermietern noch Mietern das Recht, Verträge zu kündigen oder einseitig zu ändern. Die Miete muss ab dem 1. Januar 2002 zum festgelegten Umtauschkurs von 1,95583 Mark umgerechnet werden. Aus einer Miete von 950 Mark wird dann ein Betrag von 485,72728 Euro. Dabei darf der Mieter nur zwei Stellen hinter dem Komma auf 485,73 Euro aufrunden. Eine neue Miete in Höhe von 500 Euro wäre also nicht erlaubt.

Zum Thema Online Spezial: Der Euro kommt - Infos zur Währungsumstellung Überweist ein Mieter jeden Monat einen bestimmten Betrag - per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung - an seinen Vermieter, wird die Bank oder Sparkasse zum Jahresanfang den Betrag nach dem Festkurs umrechnen. Wer allerdings jeden Monat eigenhändig seine Miete überweist, muss selbst rechnen. Und noch etwas: Ein Vermieter darf zwar aufgrund der Euro-Umstellung die Miete nicht erhöhen, er kann aber durchaus die Miete zum 1. Januar 2002 erhöhen, wenn er die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpasst oder die Modernisierungskosten umlegt. bir

Mailen Sie uns Ihre Fragen zum Euro wirtschaft@tagesspiegel.de . Oder faxen Sie an 030/260 09-437.

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