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Wirtschaft: Eine solide Geldpolitik stellt der Transfer nicht dar

20 Mrd.DM sollen an Waigel fließen BERLIN (mo/dr).

20 Mrd.DM sollen an Waigel fließen

BERLIN (mo/dr).Im Bundesfinanzministerium erwartet man, daß von der Bundesbank nach der angestrebten Neubewertung der Reserven etwa 20 Mrd.DM in mehreren Schüben überwiesen werden.Wann dies geschehen soll und ob damit auch eine Bewertung der Reserven zu mehreren Stichtagen erfolgen wird, ließ eine Sprecherin des Ministerium am Freitag offen.Darüber sei noch nicht entschieden.Nicht festlegen will sich Bonn auch auf die Höhe der Neubewertung.Sie solle marktnah erfolgen aber einen deutlichen Abschlag gegenüber den Marktpreisen enthalten.Auch solle das Grundkapital der Bundesbank auf 5 Mrd.DM und die sonstigen gesetzlichen Rücklagen auf ebenfalls 5 Mrd. DM erhöht werden, hieß es.Zudem soll eine freie Rücklage von 25 Mrd.DM zum Ausgleich von Währungsrisiken eingerichtet werden. Das Geld soll für die Tilgung des sogenannten Erblastentilgungsfonds eingesetzt werden.Dieser Fonds wurde per Gesetz Ende Juni 1993 gegründet.Er enthält unter anderem die Verbindlichkeiten des Kreditabwicklungsfonds, die Verbindlichkeiten aus der Übernahme der Gesamtverschuldung des Republikhaushalts der ehemaligen DDR, die bis zum 31.Dezember 1994 aufgelaufenen Verbindlichkeiten der Treuhandanstalt und die Verbindlichkeiten von Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern von Wohnraum im Gebiet der ehemaligen DDR.Sein Volumen beträgt gegenwärtig rund 360 Mrd.DM.Zur Abdeckung seiner Zins- und Tilgungsverpflichtungen erhält der Fonds jährlich aus dem Bundeshaushalt Zuführungen in Höhe von 7,5 Prozent der bis zum Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres übernommenen Bruttoverbindlichkeiten.Hinzu kommen Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den Betrag von 7 Mrd.DM jährlich übersteigen.Zu einer Netto-Neuverschuldung kann es nicht kommen. Per Gesetzesänderung will die Bundesregierung durchsetzen, daß die Bundesbank ihre Gold- und Devisenreserven in der Bilanz deutlich höher bewertet als bisher.Im Paragraph 26 Absatz zwei des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank wird der Jahresabschluß der Deutschen Bundesbank geregelt.Hier ist auch verbindlich festgelegt, daß "für die Wertansätze die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für Kapitalgesellschaften" entsprechend anzuwenden sind.Vom ehemals im HGB geregelten sogenannten Wertaufholungsgebot ist die Bundesbank befreit.Im Klartext: die Goldreserven werden zum Niedrigstwertprinzip bilanziert.Eine Höherbewertung zum aktuellen Marktpreis, wie es sich die Bundesregierung vorstellt, führt zu einem zusätzlichen Buchgewinn, der gemäß der in Paragraph 27 geregelten Gewinnverteilung zum Teil an den Bund abgeführt wird.Der übrige Teil fließt in die gesetzlichen, in die sonstigen Rücklagen und in den Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen.Zuletzt wurden anfallende Bundesbankgewinne zum Teil in den Bundeshaushalt eingestellt; zum anderen Teil zur Tilgung von Altschulden verwendet.Für zusätzliche Ausgaben darf der Bundesbankgewinn nicht verwendet werden.Wiederholt hat die Verwendung der Frankfurter Gelder zur Kontroverse geführt.Dabei bleibt unumstritten, daß der Geldtransfer eine Beeinträchtigung solider Finanzpolitik darstellt.

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