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Einigung mit Insolvenzverwalter: Schlecker-Familie zahlt Millionen zurück

Der einstige Drogerieunternehmer Anton Schlecker soll auf dem Weg in die Pleite viel Geld in Sicherheit gebracht haben - nun zahlt seine Familie eine Millionensumme an die Insolvenzverwaltung zurück. Die Gläubiger dürften trotzdem nahezu leer ausgehen.

Es geht um Immobilien, Bargeld und teure Geschenke: Im Streit um übertragenes Vermögen aus der früheren Drogeriemarktkette Schlecker haben sich Insolvenzverwalter und Familie auf einen Vergleich geeinigt. Die Familie von Anton Schlecker zahlt 10,1 Millionen Euro, wie ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Dienstag mitteilte. Damit werde zugleich ein komplizierter Gerichtsprozess verhindert. „Die Familie hat sich in dieser Sache sehr kooperativ verhalten“, betonte er.

Der einstige Drogerieunternehmer soll viel Geld in Sicherheit gebracht und auf seine Familie übertragen haben. Der Insolvenzverwalter hatte daher darauf gepocht, dass dieses Vermögen zurückgezahlt werden müsse. Die Millionensumme setzt sich nun aus Bargeld sowie dem Marktwert übertragener Immobilien und Sachgüter zusammen. In den Monaten nach der Pleite war bekanntgeworden, dass Firmengründer Anton Schlecker unter anderem sein zwei Millionen Euro teures Privathaus vor der Insolvenz an seine Frau übertragen hatte. Ein weiteres Grundstück soll an seinen Sohn gegangen sein.

Schlecker führte das einstige Drogerieimperium als sogenannter eingetragener Kaufmann, weswegen er mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Insolvenzverwalter Geiwitz durfte daher auf Jahre zurück auch private Finanzströme prüfen. Die 10,1 Millionen waren letztlich ein Kompromiss zwischen Geiwitz und der Familie. „Es gibt bei derartigen Prüfungen und Anfechtungen sowohl eindeutige als auch fragliche Fälle“, erklärte der Sprecher der Insolvenzverwaltung. „Bei den eindeutigen Punkten gab es gar keine Diskussion, bei den anderen Vorfällen mussten die Rechtsauffassungen sehr offen diskutiert werden.“

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen der Pleite.

Durch die Anerkennung der Insolvenzanfechtungen durch die Schlecker-Familie werde ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden, was für alle Seiten gut sei. Ein juristisches Nachspiel könnte die Pleite für Anton Schlecker aber trotzdem haben: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Pleite der Drogeriemarktkette ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet. Es geht dabei um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. Das Ermittlungsverfahren könnte auch Gläubigern helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen, denn es erleichtert das Vorgehen. Neben Lieferanten gehören dazu beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter. Geldgeber hatten nach der Schlecker-Pleite Forderungen von mehr als einer Milliarde Euro geltend gemacht.

Die Gefahr, fast leer auszugehen, wird sich durch die nun erzielte Summe aber nicht groß mindern: Nur ein Bruchteil davon dürfte an die Gläubiger zurückfließen. Das übertragene Privatvermögen ist dabei eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Heute, fast ein Jahr nach Bekanntwerden der Pleite, ist Europas ehemals größte Drogeriemarktkette weitgehend abgewickelt. Von den einst 25 000 Beschäftigten in Deutschland ist knapp die Hälfte noch auf Jobsuche. 2006 rühmte sich Schlecker noch als „Alleininhaber des größten Drogeriemarktunternehmens der Welt“. Ende Juni 2012 klingelten dann die Schlecker-Kassen ein letztes Mal. dpa

Antonia Lange

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