zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Einlagen können abgezogen werden

Stimmt nur zum Teil. Wer zum Beispiel Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist, kann einen Teil seiner Einlage zurückholen.

Stimmt nur zum Teil. Wer zum Beispiel Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist, kann einen Teil seiner Einlage zurückholen. Aber, so hat der Bundesgerichtshof entschieden, er darf damit nicht die Existenz der Firma gefährden. Sonst kann sich der Chef der Untreue (Paragraf 266 Strafgesetzbuch) schuldig machen. Das können gerade kleinere Unternehmer oft nicht verstehen, die die Firma als ihr Eigentum betrachten. Doch die Richter meinen, die Firma habe auch ein Eigenleben. Und: Die Gesellschafter/Geschäftsführer müssen auch Rücksicht auf die Gläubiger der Firma nehmen. Absolute Untergrenze für die Entnahme: Das Stammkapital darf nicht angegriffen werden.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false