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ELEKTRIKER: Nur für Außendienstler

Erst seit wenigen Wochen gilt für etwa 270 000 Beschäftigte des Elektrohandwerks ein neuer Mindestlohn. Einen entsprechenden Tarifvertrag hatte die Gewerkschaft IG Metall und der Zentralverband des Elektrohandwerks (ZVEH) zuvor vereinbart.

Erst seit wenigen Wochen gilt für etwa 270 000 Beschäftigte des Elektrohandwerks ein neuer Mindestlohn. Einen entsprechenden Tarifvertrag hatte die Gewerkschaft IG Metall und der Zentralverband des Elektrohandwerks (ZVEH) zuvor vereinbart. Die Tarifparteien verständigten sich auf ein Mindestentgelt von 9,20 Euro (West) und 7,70 Euro (Ost), das rückwirkend zum 1. September gilt. Der Mindestlohn betrifft jedoch nur die Mitarbeiter im Außendienst, nicht aber Verwaltungsangestellte. Die neue Vereinbarung wurde vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für das Elektrohandwerk gab es zwar schon früher eine Allgemeinverbindlichkeit, der Vertrag war aber bereits 2003 abgelaufen. ysh

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