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EMISSIONSHANDEL: Recht auf Verschmutzung

Grundlage für den Handel mit Verschmutzungsrechten ist das Kyoto-Protokoll von 1997. Darin hat sich die EU verpflichtet, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu verringern.

Grundlage für den Handel mit Verschmutzungsrechten ist das Kyoto-Protokoll von 1997. Darin hat sich die EU verpflichtet, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Die Mitgliedstaaten der EU tragen in unterschiedlichem Maß dazu bei. Deutschland will die Emissionen bis 2012 sogar um 21 Prozent zurückfahren (verglichen mit 1990). Bislang sind drei Phasen für den Emissionshandel vorgesehen. Die erste läuft seit dem 1. Januar 2005 bis 2007, die zweite von 2008 bis 2012. Jedes beteiligte Unternehmen bekommt zurzeit eine feste Zahl von Emissionszertifikaten überwiegend kostenlos zugeteilt. Liegen die tatsächlichen Emissionen über der Zahl der Berechtigungen, muss das Unternehmen nachkaufen. In der dritten Phase (2013 bis 2020), über die gerade gestritten wird, soll allein die EU entscheiden, wie viel Schmutz die Firmen pro Jahr in die Luft blasen dürfen und wer die Zertifikate gratis erhält. Tsp

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