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Wirtschaft: Endspurt für Steuerzahler

Mit einigen Tricks können Sie jetzt noch viel Geld sparen: Freibeträge nutzen, Aktien verkaufen und die richtige Steuerklasse wählen

Klamme Kassen machen erfinderisch und wecken Begehrlichkeiten. Ab Januar greifen Finanzminister Hans Eichel und die Sozialkassen kräftig zu. Wegen der Kosten der Jahrhundertflut ist zudem die geplante Senkung der Steuersätze vom kommenden Jahr auf das Jahr 2004 verschoben worden. „Da ist es nur verständlich, dass die Menschen sämtliche legalen Möglichkeiten nutzen wollen, um Steuern zu sparen oder sich staatliche Förderungen zu sichern“, sagt der Bonner Steuerberater Heinz-Josef Krauthäuser. Sein dringender Rat: „Noch vor dem Jahreswechsel damit anfangen, um dem Finanzamt keinen Euro zu schenken.“

Lohnsteuerklasse wählen: Etwa bei der optimalen Klassenwahl auf der Lohnsteuerkarte. Sobald beide Ehepartner berufstätig sind, kommen zwei Kombinationen in Frage: nämlich III/V und IV/IV. „Wer sich für die richtige Kombination entscheidet, kann Monat für Monat Steuern sparen und muss nicht auf die Einkommensteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich ein Jahr später warten“, erläutert Frank Hartmann, Partner der Solinger Steuerberaterkanzlei Hartmann + Hübner.

Welche Kombination der Lohnsteuerklassen am meisten bringt, können Berater und Lohnsteuerhilfevereine präzise ausrechnen. Folgende Faustformel hilft schon vorher weiter: Entfallen auf einen der beiden Ehepartner rund 60 Prozent des Gesamteinkommens, wählt er die Steuerklasse III, der andere die Klasse V. Liegen die Einkommensanteile in etwa gleich hoch, so ist die Kombination IV/IV am sinnvollsten. Wer von der Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte jedoch statt der Klasse V auf jeden Fall Klasse IV wählen: Denn zahlreiche Sozialleistungen richten sich nach dem letzten Nettolohn.

Steuerexperte Krauthäuser rät: „Man sollte eine Klassenänderung noch vor dem Jahreswechsel im Finanzamt beantragen, damit die neue Lohnsteuerklasse bereits mit dem Januargehalt wirksam wird.“ Grundsätzlich ist ein Klassenwechsel fürs kommende Jahr sogar bis zum 30. November 2003 möglich.

Ausgaben vorziehen: Der Gesetzgeber hat die Senkung des Steuertarifs verschoben. Erst 2004 wird der Eingangssteuersatz von 19,9 Prozent auf 17,0 Prozent ermäßigt. Der Spitzensteuersatz wird dann von 48,5 auf 47,0 Prozent herabgesetzt. Weil die Steuerbelastung erst einmal hoch bleibt, sollten Steuerzahler Ausgaben, die ohnehin anstehen, vorziehen.

Kindergeld verteidigen: „Auf dem falschen Fuß erwischt werden oft Eltern mit volljährigem Nachwuchs“, warnt Steuerberater Hartmann. Falls der Sprössling nämlich zu hohe Einkünfte hat, etwa aus dem Lehrlingslohn, einem Semesterjob oder sogar Zinsen und Aktiendividenden, stehen staatliche Förderungen für die Eltern wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und auch die Kinderzulage für das selbstgenutzte Wohneigentum auf dem Spiel. Im laufenden Jahr darf der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ eines Kindes höchstens 7188 Euro betragen.

Wird die Grenze überschritten, dreht der Staat Vater und Mutter den Förderhahn zu. Erprobte Gegenmittel, so Krauthäuser: „Der Nachwuchs sollte sämtliche steuersparende Werbungskosten ausschöpfen. Oft lohnt sich auch der Kauf von festverzinslichen Wertpapieren mit hohem Stückzinsanteil noch vor Silvester. Beide legalen Kniffe können die Gesamteinkünfte des Kindes unter die neuralgische Grenze drücken und so den Eltern die Förderung von Amtswegen sichern.“

Haushaltsfreibetrag nutzen: Steuerlich besonders lukrativ ist das Großreinemachen noch vor dem Jahreswechsel für Alleinerziehende mit Kindern. Sie können nämlich von dem Haushaltsfreibetrag in Höhe von 2340 Euro profitieren. Kaum bekannt ist eine positive Änderung für so genannte Neufälle. Das sind Steuerzahler, die erst seit 2002 wegen ihres neuen Nachwuchses zu den Anspruchsberechtigen zählen. Noch zu Jahresbeginn war geplant, dass diese Neulinge nicht mehr vom Freibetrag profitieren können. Zwar ist die Frist für die Eintragung der dazu passenden Steuerklasse II in die Lohnsteuerkarte zum 30. November für das Jahr 2002 abgelaufen. Aber Betroffene sollten den Freibetrag bei ihrer kommenden Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Weiterer Tipp: Die Klassenänderung in der Steuerkarte für das Jahr 2003 sollte so schnell wie möglich erfolgen. Denn die geplante Verringerung des Haushaltsfreibetrags von 2340 auf 1188 Euro findet nicht im nächsten Jahr, sondern erst in 2004 statt.

Eigenheimzulage retten: Ob Selbstnutzer oder Vermieter – auch Immobilieneigentümer sollen ab dem nächsten Jahr in die Zange genommen werden. Zwar sind die Pläne von Rot-Grün noch nicht Gesetz, doch vieles spricht dafür, dass die direkten Zuschüsse für Eigenheimbesitzer und die Steuerersparnisse für Vermieter künftig drastisch gestutzt werden. Der 1. Januar 2003 entscheidet über Wohl und Wehe. Wer vorher eine selbstgenutzte oder eine Anlage-Immobilie erwirbt, für den gilt noch die alte, üppige Förderung. Ab dem nächsten Jahr schrumpfen dann die staatlichen Subventionen zusammen (siehe Kasten unten).

Eigenheimern droht zudem die „Neujahrsfalle“. Wer sein Häuschen oder die Wohnung noch vor dem 1. Januar 2003 kauft oder baut, wird zwar nach den alten Regeln gefördert. Doch findet der Einzug ins neue Heim erst nach Silvester statt, verlieren Eigenheimer eines von acht Förderjahren. Finanzielle Einbuße: in der Spitze 2556 Euro.

Vermögenswirksame Leistungen: Extra-Tipp für Kleinanleger, die auf Grund ihrer „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage haben: Fällt jetzt auf, dass die Zulage selbst für das Jahr 2000 noch nicht abgefordert wurde, heißt es schnell handeln. Denn noch bis einschließlich Silvester kann ein rückwirkender Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die im Jahr 2000 geltenden Einkommensgrenzen für die Zahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage eingehalten wurden. Die betrugen im betreffenden Jahr bei Alleinstehenden umgerechnet 35 000 und bei Verheirateten 70 000 Mark.

Kursgewinne sichern: Nach den Plänen der Regierung sollen Spekulationsgewinne bei Wertpapieren und vermieteten Immobilien ab 2003 steuerpflichtig werden. Die bisherigen Spekulationsfristen von einem, beziehungsweise zehn Jahren sollen aufgehoben werden. Für Anleger kann es sich lohnen, bis zum Jahresende Wertpapiere zu verkaufen, deren Kursgewinne jetzt noch steuerfrei sind. Wer vor mehr als zehn Jahren eine Immobilie gekauft hat und sie nicht selber nutzt, kann diese bis Jahresende steuerfrei verkaufen. Im kommenden Jahr sollen auch solche Altfälle mit einer Pauschalsteuer von 1,5 Prozent auf den Verkaufspreis belegt werden, es sei denn, man kann nachweisen, dass kein Gewinn entstanden ist.

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