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Energiemarkt: Gas-Streit vor Gericht?

Das Bundeskartellamt und die deutschen Ferngasunternehmen haben sich nicht auf mehr Wettbewerb im Gasmarkt einigen können. Kartellamtspräsident Ulf Böge droht mit Verbot, die Versorger wollen klagen.

Bonn (26.09.2005, 12:39 Uhr) - Insgesamt 15 Unternehmen droht nun ein Verbot der umstrittenen langfristigen Lieferverträge mit Stadtwerken durch die Wettbewerbsbehörde. Diesen Schritt hatte Kartellamtspräsident Ulf Böge unmissverständlich angedroht, falls es zu keiner Verständigung kommen würde. Ein Nachverhandeln werde es nicht geben.

Mit einer Begrenzung der Laufzeiten, die zur Zeit oft bis zu 25 Jahren reichen, will Böge mehr Wettbewerb in den Markt bringen. Die Stadtwerke müssten rascher wechseln und auch bessere Konditionen aushandeln können. Dadurch werde es auch mehr Preisdruck geben, von dem dann auch der Privatkunde durch niedrigere Gaspreise profitieren könne.

Die Union rief nach dem Scheitern der Verhandlungen zu einem harten Kurs auf. Der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte, sagte, er erwartet jetzt vom Bundeskartellamt, dass alle rechtlichen Möglichkeiten sehr konsequent genutzt würden. Auch eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung solle man nicht scheuen.

«Die deutsche Energiepreissituation ist eine wichtige wirtschaftspolitische Stellschraube. Unternehmen und die deutschen Wirtschaft brauchen mehr Wettbewerb und Vielfalt in diesem oligopolen Markt, damit für Privathaushalte und Unternehmen faire Marktpreise entstehen», sagte Schauerte.

Das Kartellamt gab zunächst keine weiteren Erklärungen ab. Böge werde an diesem Dienstag auf einer Pressekonferenz die Hintergründe des Scheiterns und das weitere Vorgehen des Amtes erläutern. Seit Tagen hatten beide Seiten um einen Kompromiss zur zeitlichen Begrenzung der Lieferverträge gerungen. (tso/dpa)

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