zum Hauptinhalt

Energiemarkt: Kartellamt verbietet Eon Ruhrgas langfristige Gasverträge

Das Bundeskartellamt hat Eon Ruhrgas langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt. Solche Verträge, die oft 15 Jahre und mehr gelten, verstießen gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht.

Bonn - Das erklärte das Kartellamt in Bonn. Letztlich müsse der Endverbraucher die Zeche zahlen, wenn keine anderen Anbieter zum Zuge kämen und ein Ferngasanbieter die Preise diktieren könne. Die Entscheidung, die bereits mehrfach angedroht worden war, sei sofort vollziehbar, erklärte das Kartellamt. Sie wird nun vor Gericht gehen. Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann hat bereits angekündigt, gegen eine Untersagungsverfügung zu klagen. Beide Seiten hatten sich zuvor nicht auf eine Konsenslösung zur Öffnung des Gasmarkts verständigen können. Die EU-Kommission hieß das Durchgreifen des Bundeskartellamtes gegen den Energieversorger Eon Ruhrgas gut.

Das Kartellamt begründete seinen Beschluss mit einer zu starken Bezugsverpflichtung und zeitlich zu langen Bindung von oft 15 Jahren und mehr von Stadtwerken und anderen Weiterverteilern. Solche Bindungen schotteten den Markt ab und erhöhten die Preise, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Konkurrenten könnten damit auf Jahre hinaus nicht mit Angeboten auf den Markt kommen.

Das Kartellamt sei in einem Musterverfahren gegen Eon Ruhrgas vorgegangen, da es das mit Abstand größte Gasversorgungsunternehmen in Deutschland sei, erläuterte Böge. Es vereine auf sich rund zwei Drittel des gesamten inländischen Erdgasaufkommens. Insgesamt hat die Behörde 15 Ferngasgesellschaften wegen kartellrechtswidriger Verträge im Visier und sie zur Begrenzung ihrer Vereinbarungen aufgefordert.

Die Erklärungen zu freiwilligen Beschränkungen von E.ON Ruhrgas seien nicht ausreichend gewesen und hätten vieles offen gelassen, betonte Böge. «Das letzte Wort in dem Streit um Langfristverträge werden die Gerichte haben.»

Das Amt untersagte Eon Ruhrgas im Einzelnen bereits bestehende Vereinbarungen, die mehr als 80 Prozent des tatsächlichen Gasbedarfs abdeckten. Diese Praxis sei spätestens zum 30. September 2006 (Ende des laufenden Gaswirtschaftsjahres) abzustellen. Beim Abschluss neuer Verträge sei untersagt, dass die Laufzeit vier Jahre überschreite, wenn der tatsächliche Bedarf mehr als 50 Prozent betrage oder die Laufzeit bei einer Bedarfsdeckung von mehr als 80 Prozent über zwei Jahre hinausgehe.

Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte in Brüssel: «Wir begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Bundeskartellamtes.» «Wir unterstützen nationale Wettbewerbsbehörden, die EU-Wettbewerbsrecht anwenden.» Kroes hatte sich schon im vergangenen Jahr der scharfen Kritik der deutschen Kartellbehörde an Eon Ruhrgas angeschlossen. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter funktionieren die europäischen Energiemärkte generell noch nicht nach den Regeln des freien Wettbewerbs. In der Wettbewerbsbehörde wird dazu derzeit an einem ausführlichen Bericht gearbeitet.

Als weitere Weichenstellung für mehr Wettbewerb im Gasmarkt sind in diesem Jahr auch Beschlüsse der Netzagenturen für eine offenere Durchleitung durch die Netze zu erwarten. Insgesamt prognostizierte Böge durch die Rahmenveränderungen «unter sonst gleichen Bedingungen» einen Rückgang der Gaspreise. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false