zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Energierechtsnovelle bleibt der Zankapfel

Wer kann wo und zu welchen Konditionen Strom beziehen? / Die Kommunen müssen nicht zu den Opfern der Reform gehörenVON TOM WEINGÄRTNER BONN.

Wer kann wo und zu welchen Konditionen Strom beziehen? / Die Kommunen müssen nicht zu den Opfern der Reform gehörenVON TOM WEINGÄRTNER BONN.In der Sache sind sich die unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat auch in der vergangenen Woche nicht näher gekommen.Die von der Regierung vorgelegte Novelle zum Energiewirtschaftsrecht wird von den SPD-geführten Ländern weiter abgelehnt.Ihre Änderungswünsche sind für die Koalition weiterhin nicht akzeptabel. Der Vermittlungsausschuß konnte den beiden Kammern in der vergangenen Woche erneut keinen Vorschlag unterbreiten.Die Öffnung der deutschen Gas- und Strommärkte ist trotzdem näher gerückt.Die Versorgungsunternehmen werden ihre Monopole verlieren.Denn es war schon das zweite Mal, daß der Vermittlungsausschuß seine Ohnmacht festgestellt hat.Nach dem dritten Mal, voraussichtlich wird das Anfang März sein, kann die Koalition das Vermittlungsverfahren für gescheitert erklären und den unveränderten Gesetzentwurf mit ihrer Kanzlermehrheit zum 1.April in Kraft setzen. Die Sozialdemokraten haben für diesen Fall zwar eine Klage in Karlsruhe angekündigt.Ihren Einwand, es handele es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz, nimmt in Bonn aber kaum jemand ernst.Die Sozialdemokraten wollen vor allem die Privilegien der Kommunen retten und einen eindeutigen Vorrang erneuerbarer Energien sowie der Kraft-Wärme-Koppelung gesetzlich verankern. In beiden Punkten ist die Koalition der Opposition bereits im Gesetzgebungsverfahren ein Stück entgegengekommen.Die Gemeinden können bis 2005 auf das sogenannte Alleinkäufermodell zurückgreifen.Es berechtigt sie in Verträge einzusteigen, die Abnehmer ihres Versorgunsgebietes mit Dritten schließen wollen.Konzessionsabgabe erhalten sie auch von den neuen Wettbewerbewerbern.Die Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände, diese wichtige Einnahmequelle der Gemeinden könnte um bis zu 3 Mrd.DM zurückgehen, dürfte weitgehend gegenstandslos sein.Schwerer wird es für die kommunalen Unternehmen allerdings, Monopolgewinne aus dem Gas- und Stromgeschäft in andere Bereiche wie den Personennahverkehr zu lenken.Für erneuerbare Energien müssen die Netzbetreiber nach dem neuen Energiegesetz höhere Preise bezahlen und für Kraft-Wärme-Koppelung gelten besondere Vorschriften.Die Veag schließlich braucht zum Schutz der Braunkohle ihr Leitungsnetz in Ostdeutschland erst 2003 zu öffnen.Auch in diesen Punkten verlangt die SPD weitgehendere Ausnahmen vom Wettbewerb.Trotzdem geht Deutschland mit der Energierechtsnovelle deutlich über die von der EU verlangte Öffnung des Strommarktes hinaus. Grundsätzlich wird sich jeder Kunde nach Inkrafttreten des Gesetzes seinen Lieferanten aussuchen können.Diese theoretische Möglichkeit werden zunächst aber nur die Großverbraucher in Anspruch nehmen können.Zu ihnen gehört freilich auch so mancher kommunale Verteiler.Städte und Gemeinden müssen deshalb keineswegs die Opfer der Liberalisierung sein.Ihnen eröffnen sich auch neue Chancen.Wie schnell der Wettbewerb in welchem Umfang in Gang kommt, hängt jetzt davon ab, ob neue Anbieter ihren Zugang zu den bestehenden Netzen erzwingen können.Zwar wird auch der Bau zusätzlicher Leitungen in Zukunft erleichtert, rechnen wird sich das aber nur in wenigen Ausnahmefällen. Zwischen den öffentlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) und der Industrie wird seit Monaten um die Konditionen gestritten, zu denen die EVU ihre Netze für fremde Erzeuger öffnen müssen.Sie sollen in einer "Verbändevereinbarung" zwischen der Industrie (VIK) und den in der VDEW zusammengeschlossenen EVU festgelegt werden.Letztere wollen Preise, die möglichst stark von der Entfernung abhängig sind, die Industrie möchte sogenannte Briefmarkentarife, die entfernungsunabhängig sind.Durch den Briefmarkentarif würde ein Wettbewerb gewissermaßen zwischen allen deutschen Erzeugern entstehen, denn eine Kilowattstunde aus Bayern wäre dort kaum teurer als in Hamburg. Je mehr der Durchleitungspreis dagegen von der Entfernung abhängig ist, desto kleiner werden die Gebiete, in denen ein echter Wettbewerb möglich ist.Ein kräftiger Entfernungsaufschlag läuft deshalb auf die Festschreibung der bestehenden Gebietsmonopole hinaus.Auf diesem Weg waren die Energieversorgungsunternehmen schon weit gekommen.Ein erster Entwurf für eine Verbändevereinbarung sieht eine kräftige Entfernungskomponente vor, gegen die sich der VIK aber noch zur Wehr setzt. Die Regierung in Bonn will in diesen Streit vorerst nicht eingreifen.Die günstige Verhandlungsposition der VDEW ist aber inzwischen durch das Interesse der EU-Kommission geschwächt worden.Sie will die Verbändevereinbarung auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht überprüfen.Auch das Kartellamt hat sich zu Wort gemeldet.Ein Preiskartell als Ersatz für die Gebietsmonopole wollen die Wettbewerbshüter nicht akzeptieren.Allenfalls Grundsätze für die Preisgestaltung dürften in der Verbändevereinbarung festgelegt werden.Ein Briefmarkentarif müsse auf jeden Fall möglich sein.

TOM WEINGÄRTNER

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false