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Müll als Geschäft. Alba setzte zuletzt mehr als 2,2 Milliarden Euro um.

© p-a/dpa

Entsorger: Alba und Interseroh: In eine Tonne

Der Berliner Entsorger Alba will einen Beherrschungsvertrag mit der Kölner Recyclingfirma Interseroh schließen. Für Alba soll alles einfacher werden. Schon heute sind beide Firmen über einen Kooperationsvertrag aneinander gebunden.

Berlin - Der Berliner Entsorger Alba will seine Kontrolle über den Kölner Umweltdienstleister Interseroh ausweiten. Das Familienunternehmen, das den beiden Brüdern Axel und Eric Schweitzer gehört, hält bereits über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft 75 Prozent an Interseroh. Nun soll ein Beherrschungsvertrag geschlossen werden, wie Alba am Freitag in Berlin mitteilte. Damit wäre die Geschäftsführung von Interseroh künftig weisungsgebunden. Zudem müsste Interseroh seine Gewinne an Alba abführen.

Beide Unternehmensgruppen sollen langfristig in einer neuen Gesellschaft zusammengeführt werden, die in der Rechtsform Plc & Co. KG firmiert. „Mein Ziel als Vorstand der Alba AG ist es, die beiden Unternehmensgruppen durch enge Verzahnung als einen der weltweit zehn größten Anbieter im Bereich Umweltdienstleistungen und Rohstoffhandel zu festigen“, sagte Alba-Vorstand Axel Schweitzer. 2009 erwirtschaftete die Alba-Gruppe einen Umsatz von mehr als 2,2 Milliarden Euro und beschäftigt insgesamt rund 9000 Mitarbeiter, 2000 davon in Berlin.

Doch für Alba ist das Ziel noch weit entfernt. Zunächst muss der Vorstand von Interseroh dem Beherrschungsvertrag zustimmen. Gutachter müssen dann den Wert des Unternehmens ermitteln, woraufhin Alba den Aktionären von Interseroh ein Angebot für die restlichen 25 Prozent der Aktien unterbreiten muss. Das kann teuer werden, denn Alba muss die übrigen Aktionäre zusätzlich noch dafür entschädigen, dass sie ihr Stimmrecht oder die Aktie zurückgeben. Schließlich muss die Hauptversammlung von Interseroh zustimmen. „Vorstand und Aufsichtsrat werden sich zu den Auswirkungen eines Beherrschungsvertrages nun beraten“, sagte eine Interseroh-Sprecherin. Einen Kommentar werde es erst nach den Gesprächen geben. „Das Unternehmen Interseroh und die Marke bleiben erhalten“, versicherte Schweitzer. Auch an der Börsennotierung von Interseroh ändere sich durch den Beherrschungsvertrag nichts.

Für Alba soll aber alles einfacher werden. Schon heute sind beide Firmen über einen Kooperationsvertrag aneinander gebunden. Weil sie aber noch rechtlich eigenständig sind, können sie sich nicht einfach gegenseitig Aufträge vermitteln. „Wenn wir einem Kunden ein Komplettangebot machen wollen, müssen wir immer erst einen umfangreichen administrativen Prozess durchlaufen“, erklärt Schweitzer. Das soll anders werden. Man wolle die ganze Wertschöpfungskette stärker verzahnen. Denn Alba stellt etwa in Berlin die Wertstofftonnen auf und recycelt den Müll in seinen Anlagen, Interseroh vermarktet die so entstehenden Rohstoffe.

Durch die neue Rechtsform wird sich bei Alba einiges ändern. Plc steht für die britische Rechtsform Public Limited Company. „Das ist im Prinzip eine Aktiengesellschaft nach englischem Recht“, sagt Sebastian Seidler, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit einigen Jahren können auch deutsche Unternehmen eine solche ausländische Rechtsform wählen. Der tatsächliche Verwaltungssitz kann in Deutschland bleiben, das Unternehmen muss aber auch in Großbritannien eingetragen werden. Die Steuern werden weiterhin in Deutschland gezahlt. Wie bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH muss auch bei der Plc Haftungskapital hinterlegt werden.

In der Leitungsstruktur gibt es jedoch Veränderungen. Denn anders als bei der AG, die einen Vorstand und einen Aufsichtsrat zur Kontrolle vorschreibt, ist das bei der Plc nicht vorgeschrieben. In die neue Alba Holding mit Sitz in Berlin werde der Vorstand der Alba AG übergehen, teilte Schweitzer mit. „Der derzeitige Aufsichtsrat von Alba wird künftig in der Alba Group Plc & Co. KG nur noch beratende Funktion haben“, sagt er. „Die Plc macht es gegebenenfalls möglich, die deutschen Mitbestimmungsgesetze zu umgehen“, sagt Anwalt Seidler. Alba versprach jedoch, an der Mitbestimmung nichts zu verändern. „Wir halten uns an deutsches Recht“, sagte eine Alba-Sprecherin.

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