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Erbschaft: Manche Erben zahlen weniger Steuern

Enge Verwandte und Firmenerben sollen künftig deutlich weniger Erbschaftsteuer zahlen. Auf diese Grundsätze hat sich die zuständige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch geeinigt.

Entfernte Verwandte und Erben, die nicht zur Familie gehören, sollen dagegen stärker belastet werden. Die Arbeitsgruppe will Anfang bis Mitte Oktober ihre Ergebnisse vorlegen. Die Reform der Erbschaftsteuer ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das geltende Recht im Januar für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter hatten kritisiert, dass Immobilien steuerlich günstiger bewertet werden als Bargeld oder Wertpapiere.

Gestritten wird in der Arbeitsgruppe jedoch noch über wesentliche Details, etwa die Höhe der Freibeträge. Innerhalb dieser Grenzen kann das Erbe steuerfrei übertragen werden. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ sollen die Freibeträge für Ehegatten und Kinder von 307 000 Euro beziehungsweise 205 000 Euro auf jeweils gut 400 000 Euro angehoben werden. Dagegen meldet das „Handelsblatt“, dass die Arbeitsgruppe noch über verschiedene Varianten berät: So sei bei Ehegatten ein Freibetrag von 350 000 oder 500 000, bei Kindern von 250 000 oder 500 000 Euro im Gespräch.

Profitieren sollen Ehegatten und Kinder auch von sinkenden Steuersätzen. Diese liegen heute, je nach Wert des Erbes, zwischen sieben und 30 Prozent und sollen auf sechs bis 18 Prozent ermäßigt werden. Für entfernte Verwandte und Nichtverwandte sollen die Sätze, die heute von zwölf bis 50 Prozent reichen, nach „Handelsblatt“-Informationen auf mindestens 30 Prozent erhöht werden.

Zur Entlastung der Firmenerben ist derzeit ein Steuernachlass von 70 Prozent im Gespräch. Voraussetzung ist, dass der Erbe den Betrieb sieben Jahre lang weiterführt und keine Massenentlassungen vornimmt. Betriebsvermögen im Ausland soll einbezogen werden, zudem soll nicht länger zwischen produktivem (Maschinen) und unproduktivem Betriebsvermögen (Geld) unterschieden werden.

Steuerberater warnen vor einer Überforderung des Mittelstandes durch ständig neue Steuergesetze. „Der Mittelstand kann die Regeln nicht beherrschen“, sagte Ecovis-Vorstand Peter Lüdemann am Donnerstagabend in Berlin. Ecovis ist das führende Steuerberatungsunternehmen für den Mittelstand.

Heftige Kritik üben die Steuerberater besonders an dem geplanten Jahressteuergesetz 2008. Danach sollen sich Unternehmen, die Steuersparmodelle nutzen, dafür rechtfertigen müssen. Greift eine Firma zu einer „ungewöhnlichen rechtlichen Gestaltung“, muss sie nach dem Willen der Regierung künftig begründen, welche „beachtlichen, außersteuerlichen“ Gründe es dafür gibt. „Der Mittelstand wird durch solche Unterstellungen kriminalisiert“, kritisierte Ecovis-Vorstandsmitglied Wolfgang Grieger. Gelingt die Rechtfertigung nicht, muss das Unternehmen Steuern nachzahlen. Zudem drohen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. 

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