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Ein Testament wird geschrieben...

© dpa

Erbschaftssteuer: Dem Staat entgehen Einnahmen in Milliardenhöhe

Rund 45 Milliarden Euro sind dem Staat in den letzten fünf Jahren an Einnahmen entgangen. Der Grund: Steuervergünstigungen für Unternehmenserben.

Dem deutschen Fiskus sind in den Jahren 2009 bis 2014 insgesamt rund 45 Milliarden Euro an Einnahmen entgangen. Eine Folge der Steuervergünstigungen für Unternehmenserben. In diesen sechs Jahren wurden Unternehmensvermögen in Höhe von 171 Milliarden Euro steuerfrei übertragen, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung am Freitag in Berlin mitteilte. Der Großteil davon sei in Form von Schenkungen (149 Milliarden Euro) erfolgt.

Im vergangenen Jahr schnellte das Volumen der steuerbegünstigten Übertragungen von Unternehmensvermögen auf gut 66 Milliarden Euro in die Höhe. Im Jahr zuvor waren es noch rund 34 Milliarden Euro. „Die hohe Ungleichheit bei der Vermögensverteilung in Deutschland wird durch die Erbschaftssteuer nicht reduziert, sondern eher verstärkt“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Zudem sei das Erbschaftssteuereinkommen mit jährlich fünf Milliarden Euro sehr moderat.

Erbschaftssteuergesetz: verfassungswidrig

Viele Unternehmerfamilien hätten offenbar die Diskussion nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass genommen, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln, um die weitgehenden Steuervergünstigungen noch voll zu nutzen, sagte Bach. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Erbschaftssteuergesetz aufgrund zu weitreichender Vergünstigungen für Unternehmensvermögen im vergangenen Dezember teilweise für verfassungswidrig erklärt. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren für eine neue Regelung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass der am 8. Juli vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf sehr hohe Vermögen weiter von der Steuer befreie. Bei einer angemessenen Besteuerung der Firmenerben hätten Länder und Kommunen Geld, um viele Tausende zusätzliche Arbeitsplätze in öffentlichen Bedarfsfeldern zu finanzieren, argumentiert der DGB. (epd)

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