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Wirtschaft: Erfinder halten sich zurück

Deutsche verlieren bei Patentanmeldungen international an Boden MÜNCHEN (AP).Deutsche Firmen fallen im weltweiten Wettlauf um Patente weiter zurück.

Deutsche verlieren bei Patentanmeldungen international an Boden MÜNCHEN (AP).Deutsche Firmen fallen im weltweiten Wettlauf um Patente weiter zurück.Beim Deutschen Patentamt gingen 1997 insgesamt 75 576 Anmeldungen ein, 16,5 Prozent mehr als 1996.Die Zahl der Anmeldungen aus Deutschland stieg jedoch nur um sechs Prozent auf 45 345, wie Amtspräsident Norbert Haugg am Freitag in München mitteilte.Besonders zurückhaltend sind nach wie vor Erfinder in den neuen Ländern.Von dort kamen nur 2621 Patentanmeldungen, 1996 waren es 2387.Die Zahl bleibe also gering, stellte Haugg fest.Rund zwei Drittel aller inländischen Anmeldungen stammten aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.Gemessen an der Zahl der Patente pro 100 000 Einwohner befand sich das "Tüftlerland" Baden-Württemberg mit 98 an der Spitze vor Bayern mit 93.Einige deutsche Großkonzerne halten im internationalen Patentwettbewerb gut mit.Unter den weltweit zehn größten Anmeldern waren 1997 sechs deutsche Firmen, an erster Stelle der Elektronikkonzern Siemens.Er ließ 2573 Schutzrechte anmelden, davon 874 beim Europäischen Patentamt.Unterteilt nach Branchen kamen die meisten inländischen Anmeldungen (3556) wie schon in den vergangenen beiden Jahren aus dem Bereich Fahrzeugbau.An zweiter Stelle rangierten mit 3333 Anmeldungen die Maschinenelemente, gefolgt vom Bereich Messen und Prüfen mit 3198 Neuerfindungen.Erteilt hat das Münchner Patentamt 1997 nur 16 333 Patente, 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr.Der Präsident nannte die mittlere Verfahrensdauer von 25 Monaten zu lang.Die Industrie lege Wert auf schnelle Erteilung der gewerblichen Schutzrechte.Produktzyklen dauerten heute oft nur noch 18 Monate.Deshalb sei der anhaltende Abbau des Personals im Patentamt "bedauerlich".Das Patentamt beschäftigt heute 2344 Mitarbeiter.Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Monopol von Patentanwälten geknackt.Die zur Aufrechterhaltung von Patenten notwendige Fristüberwachung und Gebühreneinzahlung darf auch von - oftmals billigeren - Dienstleistungsunternehmen erledigt werden.Die Karlsruher Richter betrachten die Überwachung des Fristablaufs und die Gebühreneinzahlung als einfache kaufmännische Tätigkeiten und nicht wie der Bundesgerichtshof (BGH) als Rechtsberatung.Das BGH-Urteil werde der Bedeutung des Grundrechts der Berufsfreiheit nicht gerecht, befanden sie (Aktenzeichen: 1 BvR 780/87).

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