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Wirtschaft: Es haftet nur, wer im Register steht

Besonders beliebt bei Bauträgern und Kapitalanlagefirmen: Die Eigentümer gründen eine GmbH und setzen einen Strohmann als Geschäftsführer ein. Sie hoffen, so der Haftung zu entkommen, falls später einmal gegen die Firma ermittelt wird.

Besonders beliebt bei Bauträgern und Kapitalanlagefirmen: Die Eigentümer gründen eine GmbH und setzen einen Strohmann als Geschäftsführer ein. Sie hoffen, so der Haftung zu entkommen, falls später einmal gegen die Firma ermittelt wird. Doch diese Hoffnung ist trügerisch. „Wenn jemand einen Großteil der Befugnisse, die ein Geschäftsführer hat, wahrnimmt und das auch nach außen vermittelt, haftet er auch dann, wenn er nicht im Handelsregister steht“, sagt der Berliner Wirtschaftsstrafrechtsexperte Lars Kutzner. In diesem Fall handele es sich um einen faktischen Geschäftsführer . Konsequenz: Neben dem Strohmann ist auch der wahre Unternehmensführer haftbar.

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