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Wirtschaft: "Es muss bald etwas passieren"

Viele Rabattaktionen der Kaufhäuser verstoßen gegen das geltende Recht. Wie lange noch?

Viele Rabattaktionen der Kaufhäuser verstoßen gegen das geltende Recht. Wie lange noch? fragte Heike Jahberg den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Matthias Berninger.

Herr Berninger, wann fällt endlich der umstrittene Rabatt-Paragraf im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?

Derzeit laufen vor den Gerichten viele Verfahren gegen die Rabatte des Handels. Wir wollen jetzt zunächst abwarten, ob die Gerichte noch der Philosophie des alten UWG nachhängen oder ob sie bei ihren Entscheidungen die politische Willensentscheidung berücksichtigen, die die Regierung mit der Abschaffung des Rabattgesetzes bewiesen hat. Aber eines ist klar: Was wir bei der Euro-Einführung und im Winterschlussverkauf erlebt haben, darf sich im Sommerschlussverkauf nicht mehr abspielen. Gegebenenfalls wollen wir zügig handeln und den Rabattparagrafen sieben des UWG noch in dieser Legislaturperiode reformieren.

Haben Sie inzwischen auch mit der Bundesjustizministerin über ihre Pläne gesprochen?

Ja, wir sind uns einig. Anfang des Jahres, als ich eine schnelle Reform vorgeschlagen hatte, fühlte sich mancher zu Unrecht angegriffen. Diese Unstimmigkeiten sind jetzt ausgeräumt. Mit dem Bundesjustizministerium arbeiten wir gut zusammen. Es ist klar, dass bald etwas passieren muss.

Wollen Sie das gesamte UWG abschaffen?

Die Vorschriften, die den Wettbewerb der Unternehmer untereinander regeln, sollen bleiben. Aber die Paragrafen, die zum Schutz der vermeintlich unmündigen Verbraucher im Gesetz stehen, müssen reformiert werden - die Paragrafen sieben und acht.

Werden diese Vorschriften gestrichen?

Nein, aber man sollte den Unternehmen eine größere Flexibilität ermöglichen.

Herr Berninger[wann fällt endlich der umstri]

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