zum Hauptinhalt

Wirtschaft: EU-Binnenmarkt: Die Europa AG - ein halber Erfolg

Die Arbeits- und Sozialminister der EU werden am Montag den Schlusspunkt unter eine mehr als dreißigjährige Geschichte der politischen Grundsatzdebatten setzen. Sie werden die gesetzlichen Grundlagen für die seit langem überfällige europäische Gesellschaft, die "Societas Europaea" ("SE"), verabschieden - eine gemeinsame rechtliche Organisationsform für Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt, die europaweit genutzt werden kann.

Die Arbeits- und Sozialminister der EU werden am Montag den Schlusspunkt unter eine mehr als dreißigjährige Geschichte der politischen Grundsatzdebatten setzen. Sie werden die gesetzlichen Grundlagen für die seit langem überfällige europäische Gesellschaft, die "Societas Europaea" ("SE"), verabschieden - eine gemeinsame rechtliche Organisationsform für Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt, die europaweit genutzt werden kann.

Erst beim EU-Gipfel in Nizza Ende vergangenen Jahres gelang es den 15 Regierungschefs, den jahrzehntealten Streit über das Mitbestimmungsrecht beizulegen. Sie einigten sich auf eine Paketlösung: Die getrennte Verabschiedung einer Verordnung über das Statut der "Europäischen AG" und gleichzeitig - fest angeschnürt - einer Richtlinie über die höchst umstrittene Beteiligung der Arbeitnehmer. Im September stimmte das Europaparlament in Straßburg dem Doppelpack zur Europa-AG zu.

Zufrieden mit diesem mühsam zustande gekommenen Kompromiss sind jedoch weder die europäischen Volksvertreter, noch die europäische Wirtschaft. Tatsächlich wissen alle, dass die Europa-AG beim Start mit erheblichen Schwächen behaftet ist. Da eine Einigung wieder einmal nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner möglich war, ist das Konstrukt der Europa-AG viel zu kompliziert. Die zahlreichen nationalen Besonderheiten und Rechtstraditionen wurden um des lieben Friedens willen in das EU-Kompromisspaket als Sonderrechte aufgenommen.

Die "Europäischen Gesellschaften" werden folglich keineswegs überall in der EU gleich aussehen. Stattdessen entstehen vermutlich Europa-Unternehmen deutscher, spanischer, britischer oder französischer Ausprägung - für die Wirtschaft ein unbefriedigender Zustand. Gerade für kleinere Unternehmen sei die neue Gesellschaftsform, so klagte der Europäische Juristentag, völlig unattraktiv, weil sie zu kompliziert sei und das Management bei der rechtlichen Gestaltung überfordere.

Damit die Europa-AG aus der jahrzehntelangen Sackgasse gezogen worden konnte, musste Brüssel das Sozial- und Arbeitsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Insolvenzrecht, das Steuer- und Wettbewerbsrecht und das Betriebsverfassungsrecht zunächst ausklammern. Kompliziert wurde der Kompromiss vor allem aber, weil Deutschland sein Mitbestimmungsrecht europaweit durchsetzen wollte. Damit wiederum waren andere EU-Staaten, die solche Regeln nicht kennen, nicht einverstanden. Das Ergebnis der langen Auseinandersetzung war eine Einigung auf eine Art Bestandschutz: Unternehmen, die bisher Formen der Arbeitnehmermitbestimmung praktizieren, werden bei einer europäischen Fusion ihre Regeln beibehalten können, auch wenn sie den Firmensitz in ein anderes EU-Land verlegen, das bisher keine Mitbestimmungsrechte eingeführt hat.

Die nationalen Mitbestimmungsregeln sind also europaweit "transportfähig" in ein anders Land. Die Folge wird wohl ein Wirrwarr von parallel nebeneinander existierender Regeln sein. Deutsche Unternehmen mit der höchsten Mitbestimmungsstufe werden praktisch "fusionsunfähig" werden.

Zusätzlich wird der praktische Wert der Europa-AG durch die nach wie vor nationale Besteuerung in Frage gestellt. Das Europaparlament und der europäischen Dachverband der Arbeitgeber UNICE haben deshalb die EU-Kommission und die nationalen Regierungen aufgefordert, bis zum Inkrafttreten der Verordung und der Richtlinie im Jahr 2003 eine europaweit einheitliche Steuerregelung für die Europa-AG nachzuschieben. Nur wenn das europäische Gesellschaftsrecht auch eine gemeinschaftsweite Steuerveranlagung mit grenzüberschreitendem Verlustausgleich ermögliche, könne man "der neuen Rechtsform der SE ihre volle Wirkungskraft geben". Noch bevor der erste Schritt endlich beschlossen wird, fordert Europas Wirtschaft deshalb jetzt schon, dass die "Europa-AG" zügig nachgebessert werden muss.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false