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Wirtschaft: EU-Erweiterung:

Von Flora Wisdorff Seit 1992 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einem Binnenmarkt zusammengeschlossen. Das heißt, dass Personen, Güter und Dienstleistungen sich frei über die Grenzen hinweg bewegen können.

Von Flora Wisdorff

Seit 1992 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einem Binnenmarkt zusammengeschlossen. Das heißt, dass Personen, Güter und Dienstleistungen sich frei über die Grenzen hinweg bewegen können. Die Osterweiterung wird diesen Binnenmarkt auf die osteuropäischen Länder ausdehnen. Bauindustrie und Baugewerkschaften fürchten, dass die in Deutschland ansässigen Unternehmen dem Wettbewerb von der Billigkonkurrenz nicht standhalten können und die Arbeitslosigkeit in der Baubranche weiter steigt, wenn selbst qualifizierte osteuropäische Arbeiter hier für Niedriglöhne arbeiten .

Schon vor der Osterweiterung gibt es Probleme, und zwar vor allem mit der Dienstleistungsfreiheit. Mitte der Neunziger Jahre nutzten „Subunternehmer“ vor allem aus Großbritannien und Portugal die Dienstleistungsfreiheit und boten Auftraggebern in Deutschland ihre Dienste an – zu dem viel niedrigeren Tarif, der in ihrem Heimatland galt. Außerdem schloss die EU mit den Beitrittskandidaten Kooperationsverträge, die es deutschen Unternehmen ermöglichten, mit Subunternehmern aus den osteuropäischen Ländern zusammen zu arbeiten- ebenfalls zum Ortstarif. Inzwischen müssen diese den deutschen Mindestlohn zahlen: Die Bundesregierung reagierte 1997 mit dem „Arbeitnehmerentsendegesetz“, das einen Mindestlohn vorschreibt, auch für ausländische Arbeitgeber und ihre in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer. Heiko Stiepelmann, Sprecher des Hauptverbandes der Bauindustrie, schätzt diese grenzüberschreitend im Niedriglohnsektor tätigen Bauarbeiter auf 15 bis 20 Prozent vom Gesamtbauarbeitsmarkt. Bei der Osterweiterung haben Gewerkschaften und Bauindustrie erfolgreich Druck ausgeübt: mit Übergangsfristen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit haben sie sich eine Schonfrist ausgehandelt, damit sie nicht sofort im Wettbewerb stehen. Arbeitnehmer aus Osteuropa müssen nach der Erweiterung noch bis zu sieben Jahre warten, bis sie ungehemmt nach Deutschland kommen können. Dieselbe Frist gilt in der Baubranche für die Unternehmer, die ihre Dienste anbieten wollen.

„Das rechtfertigt nicht, jetzt tatenlos zu warten“, sagt Stiepelmann. Ihm zufolge muss sich die Bauwirtschaft schon jetzt vorbereiten. Um Lohndumping zu verhindern, müsse ein zweiter, höherer Mindestlohn für Facharbeiter eingeführt werden. Außerdem sollten sukzessive ab sofort immer mehr Subunternehmer und Arbeiter zugelassen werden, damit die Branche keinen Schock erleide.

Und: die Unternehmen sollten sich schon jetzt Kooperationspartner in Osteuropa suchen. „Wenn sie es richtig anstellen, ist die Osterweiterung für manche auch eine Chance“, sagt Stiepelmann. Schließlich werde es in den künftigen Mitgliedstaaten einen gewaltigen Bedarf an Infrastrukturaufbau geben.

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