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Wirtschaft: EU-Forderung gegen Bankgesellschaft liegt vorerst auf Eis Landesbanken: Verfahren wegen

Wohnungsbaus wird abgetrennt

Brüssel (sce/HB). Den Landesbanken und damit auch der Bankgesellschaft Berlin könnten Beihilferückforderungen der EUKommission in Milliardenhöhe vorerst erspart bleiben. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erwägt offenbar, die Wohnungsbau- verfahren gegen sieben öffentlich-rechtliche Institute nicht mehr zu entscheiden. Montis Amtszeit läuft im Herbst 2004 ab.

Hintergrund ist ein Streit innerhalb der Kommission über die Frage, welche Verzinsung für die in den 90er-Jahren eingegliederten Wohnungsbauvermögen marktgerecht gewesen wäre. Einen Ausweg aus der Misere scheint die jüngste Einigung zwischen Brüssel, dem Land Berlin und dem Bund über die Sanierung der Bankgesellschaft Berlin (BGB) zu eröffnen. Die EU-Kommission hatte am Freitag überraschend entschieden, die Prüfung einer Beihilferückforderung wegen der Kapitalerhöhung im Jahr 1992 aus dem aktuellen Sanierungsverfahren herauszulösen. Für die Bankgesellschaft hätte das eine Forderung von mehr als einer Milliarde Euro bedeutet. Als die Kommission das Verfahren zur BGB vor 19 Monaten eröffnet hatte, hieß es noch, die Sanierung des Instituts und die Behandlung des Wohnungsbauvermögens (aus der Wohnungsbau-Kreditanstalt WBK) seien „untrennbar verknüpft“.

Kommission streitet um Verzinsung

Die ungewöhnlich lange Dauer des Prüfverfahrens wurde damit begründet, zunächst eine Lösung für die alten Beihilfen zu finden. Jetzt hat die Kommission den Fall einfach auf die lange Bank geschoben. Monti geht davon aus, dass die BGB wie vom Land Berlin angekündigt bis spätestens Ende 2007 privatisiert ist. Dann muss Brüssel nämlich überhaupt keine Subventionen mehr zurückfordern. „Gelingt die Privatisierung, erübrigt sich eine Rückforderung“, unterstreicht ein Wettbewerbsanwalt. Bei einem Verkauf könnten höhere Preise erzielt und das Beihilfeproblem „marktgerecht gelöst“ werden. In der Kommission keimt offenbar die Hoffnung, dass sich die übrigen sechs Fälle auf ähnlich elegante Weise von selbst erledigen. Präzedenzwirkung geht vom Fall der WestLB aus. Der Europäische Gerichtshof hatte die Kommission im März aufgefordert, ihre Beihilferückforderung von 808 Millionen Euro (plus Zinsen) besser zu begründen.

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