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Wirtschaft: EU-Gerichtshof urteilt über Stabilitätspakt

Die Entscheidung über die Klage der Kommission hat Experten zufolge vor allem symbolische Kraft

Berlin – Am Dienstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit zwischen der Kommission und dem Ministerrat wegen des Defizitverfahrens beim Stabilitätspakt ein Urteil fällen. Die Kommission hatte im Januar gegen den Rat geklagt, weil dieser ihre Sparauflagen nicht verabschiedet hatte. Experten zufolge kommt der Entscheidung vor allem symbolische Bedeutung in der Frage zu, welche der beiden Institutionen die Macht hat: „Sie könnte höchstens den Eindruck erwecken, die Kommission habe das Sagen“, sagte Daniel Gros, Direktor des Brüsseler Centre for European Studies, dem Tagesspiegel. Gros geht davon aus, dass der EuGH dem Rat Recht gibt. „Es steht schließlich im Vertrag, dass die Minister mehrheitlich über die Auflagen entscheiden – und das haben sie getan.“

Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen der Kommission, der obersten Hüterin der EU-Verträge, und den europäischen Mitgliedstaaten über die Auslegung des Stabilitätspaktes. Der Pakt hat zum Ziel, dass die Mitglieder der Währungsunion ihre Wirtschaftspolitik koordinieren – und schreibt deshalb vor, dass die jährliche Neuverschuldung nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) betragen soll.

Im Herbst vergangenen Jahres eskalierte der Streit. Frankreich und Deutschland schickten sich an, 2004 zum dritten Mal in Folge gegen den Pakt zu verstoßen. Gegen beide hatte die Kommission ein Defizitverfahren eingeleitet. Das Verfahren schreibt den Haushaltssündern zunächst verbindliche wirtschaftspolitische Maßnahmen vor, um ihre Schulden zu senken. Genau diese Empfehlungen hatte der damalige Währungskommissar Pedro Solbes dem Ministerrat vorgelegt. Der Rat muss diesen laut Vertrag mit einer Mehrheit zustimmen, damit die Empfehlungen überhaupt rechtsgültig werden.

Obwohl der Rat im Grundsatz die wirtschaftliche Analyse der Kommission teilte, lehnte die Mehrheit der Länder die Vorschläge ab – und setzte so die Defizitverfahren de facto aus. Stattdessen vereinbarten sie in einer unverbindlichen „Erklärung“, ihre Defizite zu senken. Solbes war der Meinung, dass dies illegal ist – und zog vor den Gerichtshof.Was jetzt mit dem Stabilitätspakt geschieht, hängt auch davon ab, wie die Richter ihr Urteil begründen. Seit dem Streit im Herbst läuft eine Debatte über eine Reform des Stabilitätspaktes, den viele als zu strikt empfinden.

Der neue Währungskommissar Joaquin Almunia hat kürzlich Vorschläge vorgelegt, die den Pakt weiter aufweichen könnten: Haushaltssünder sollen mehr Zeit bekommen, ihre Haushalte in schwierigen Zeiten in Ordnung zu bringen. Erst im Herbst, wenn die neue Kommission antritt, soll es jedoch konkrete Vorschläge geben. Brisanz hat das Defizit-Strafverfahren vor allem, weil die Kommission eigentlich Milliarden-Strafen vorschlagen darf. Allerdings wird oft übersehen, dass diese Strafen erst am Ende eines langen Prozesses stehen – und auch hier die Mehrheit der Finanzminister zustimmen muss.

Flora Wisdorff

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