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EU-Kommission: Sonderschutz für deutsche Sparkassen bleibt erhalten

Die deutsche Sparkasse bleibt die Bank für den Verbraucher und den Mittelstand: Die EU-Kommission billigte einen Kompromiss mit der Bundesregierung zum Sonderschutz für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute.

Brüssel/Berlin - Ein im Sommer verschärftes Verfahren gegen Deutschland wegen dieser besonderen Stellung der Sparkassen wird eingestellt, beschloss die Kommission. Für die Zukunft behält sich die Behörde allerdings vor, wie im Präzedenzfall der Berliner Sparkasse Privatinvestoren auch bei anderen Sparkassen zuzulassen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück begrüßten das Ende des Streits.

Berlin kann weiterhin verlangen, dass Sparkassen gemeinwohlorientierte Ziele wie Versorgung von einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten und kleinen und mittleren Unternehmen sicherstellen. Zu den Verpflichtungen gehören auch feste Geschäftsgebiete ("Regionalprinzip"). Das deutsche Kreditwesengesetz, das den exklusiven Namensschutz für öffentlich-rechtliche Institute regelt, bleibt unangetastet. Die Anwendung darf jedoch nicht gegen EU-Recht verstoßen. Ein Sonderfall ist hingegen der Verkauf der früheren Bankgesellschaft Berlin - heute Landesbank Berlin Holding AG: Danach dürfen private Käufer den Namen "Sparkasse" weiter nutzen.

DSGV-Präsident Heinrich Haasis sagte in Berlin: "Die Sparkassen können entsprechend dem Willen der deutschen Bundesländer öffentlich-rechtlich bleiben und nach dem Regionalprinzip handeln. Wo Sparkasse drauf steht, ist auch künftig Sparkasse drin." Steinbrück sagte, es sei ein gutes Zeichen, "dass es uns am Vorabend der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einvernehmlich gelungen ist, den Streit über den Bezeichnungsschutz für deutsche Sparkassen erfolgreich beizulegen".

Künftige Privatisierungen unwahrscheinlich

Weitere Konflikte mit Deutschland über den Status von Sparkassen sind nicht ausgeschlossen. Zu Privatisierungen über den Fall Berlin hinaus hieß es in Kommissionskreisen: "Wenn es einen nächsten Fall gibt, werden wir uns das genau ansehen." Steinbrück hatte die Möglichkeit künftiger Privatisierungen jedoch als unwahrscheinlich bezeichnet. Dazu seien auch Änderungen der Landes-Sparkassengesetze nötig.

Der Streit um die Sparkassen war der größte Wirtschaftskonflikt der schwarz-roten Bundesregierung mit der EU-Kommission. Steinbrück hatte ihn mit einem Treffen bei Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur Chefsache gemacht. Eine weitere Eskalation bis hin zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hätte den Start der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zum 1. Januar 2007 erheblich belastet.

Käufer sollen den Namen Sparkasse nutzen dürfen

Noch im Sommer hatte die Kommission von Berlin ultimativ verlangt, den Schutz-Paragrafen im Kreditwesengesetz zu verändern. Brüssel wollte damit generell durchsetzen, dass bei einem Verkauf von Sparkassen auch Privatbanken oder Finanzinvestoren einsteigen können und den zugkräftigen Namen Sparkasse weiterführen dürfen. Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte, der Paragraf werde zwar nicht verändert, aber in einer Weise angewendet, die mit dem EU-Recht vereinbar ist. So dürften die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in der Union nicht eingeschränkt werden. Dazu gebe es konkrete Zusagen, unter anderem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Ausgelöst wurde der Streit durch die für 2007 geplante Veräußerung der früheren Bankgesellschaft Berlin, zu der auch die Berliner Sparkasse gehört. Brüssel hatte Milliardenhilfen für das einst angeschlagene Institut unter der Auflage eines diskriminierungsfreien Verkaufs genehmigt. Dazu muss auch ein möglicher privater Käufer den Namen "Sparkasse" nutzen dürfen. (tso/dpa)

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