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EU-Kompromiss: Schleichwerbungsverbot beschlossen

Bei den Verhandlungen über das neue europäische Fernsehgesetz haben die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Stoßrichtung zum Umgang mit bezahlter Schleichwerbung vereinbart.

Brüssel - Die EU-Kulturminister sprachen sich für ein Verbot bezahlter Produktplatzierung aus, das die Mitgliedstaaten jedoch national mit Ausnahmeregelungen umgehen könnten. Kulturstaatssekretär Bernd Neumann sagte, die jetzige Kompromisslösung komme der deutschen Position näher als die Ursprungspläne der EU-Kommission. Diese hatte bezahltes Product Placement unter bestimmten Voraussetzungen erlauben wollen, während Deutschland sich ursprünglich für die strikte Trennung von Werbung und Inhalt stark machte.

Nach Worten Neumanns dürfte auch Deutschland erwägen, von den Ausnahmeregeln für das Product Placement Gebrauch zu machen. Die Auflagen für derartige Ausnahmen müssten stringent geregelt werden, dann gebe es auch keinen "Wildwuchs". Bislang gibt es noch keine EU-weiten Regeln für diese Form der Werbung, die in Deutschland zuletzt wegen Schleichwerbung in einer ARD-Vorabendserie Schlagzeilen machte.

In der Diskussion um den Umfang der Fernsehwerbung hielten die Minister am ursprünglichen Kommissionsvorschlag fest, die Werbedauer pro Stunde auf zwölf Minuten zu beschränken, wie das auch bisher der Fall ist. Allerdings dürfen nach dem Willen der Kommission bestimmte Sendungen häufiger als bisher durch Werbepausen unterbrochen werden. Deutschland hatte sich für eine Aufhebung dieser Obergrenze stark gemacht.

Auch fernsehähnliche Dienste betroffen

Deutsche Verbraucherschützer waren mit Blick auf die EU-Pläne vor allem gegen das geplante Product Placement Sturm gelaufen: "Freie Fahrt für Produktwerbung im Fernsehen, egal ob im Spielfilm oder der Sportsendung" dürfe es nicht geben, warnte die Bundeszentrale der Verbraucherverbände. Sie sieht unter anderem die redaktionelle Unabhängigkeit in Gefahr. Auch die Grünen im EU-Parlament wehrten sich gegen Produktplatzierung: Es sei ein fatales Signal, die Trennung von Werbung und Programm aufheben zu wollen, erklärte die Fraktion. Am Abend sollte der zuständige Kulturausschuss des Europäischen Parlaments über die Gesetzespläne befinden.

Hintergrund der EU-Gesetzespläne ist die Neufassung der veralteten Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen". Unter das geplante Gesetz fallen auch alle Unternehmen, die fernsehähnliche Dienste anbieten. Es soll lineare Dienste - Angebote nach festem Programm - genauso wie solche Angebote umfassen, die sich der Verbraucher bei Bedarf abholt (nicht-lineare Dienste), zum Beispiel Video on Demand. Beim nicht-linearen Angebot sollen nur minimale Grundregeln gelten. Bei ihren Gesetzesplänen will die EU am geltenden Herkunftslandprinzip festhalten: Das bedeutet, dass sich Fernsehveranstalter an die Regeln des Landes halten müssen, in dem sie ansässig sind - und nicht an die Regeln der Länder, in die sie ausstrahlen. (tso/AFP)

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