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Wirtschaft: EU plant strengere Kontrolle für Wirtschaftsprüfer

Kommission will Skandale wie bei Parmalat verhindern

Brüssel (msb). EUBinnenmarktkommissar Frits Bolkestein will die Aufsicht über die Prüfung von Unternehmensabschlüssen in den Mitgliedstaaten der EU verschärfen. Um Skandalen wie dem des italienischen Parmalat-Konzerns in Zukunft vorzubeugen, sollen in der ganzen EU gemeinsame Standards für Wirtschaftsprüfer gelten. „Abschlussprüfer schützen uns am besten vor Betrügern, die Geschäftsbücher fälschen wollen“, sagte Bolkestein am Dienstag in Brüssel. Es sei notwendig, den Vertrauensverlust, der durch Parmalat entstanden sei, durch eine bessere öffentliche Aufsicht wieder auszugleichen.

Die EU-Kommission hat gestern eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die 2005 vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten verabschiedet werden soll. Die Bundesregierung prüft den Richtlinienvorschlag noch – er wird jedoch bereits jetzt als zu weitgehend empfunden. In dieses Urteil sei allerdings auch die Einschätzung deutscher Wirtschaftsprüfer eingeflossen, hieß es gestern in Brüssel.

Nach Bolkesteins Vorschlag sollen Wirtschaftsprüfer in Zukunft in der ganzen EU einer externen Qualitätskontrolle unterworfen werden. Personen, die nicht selbst als Wirtschaftsprüfer tätig sind, aber über entsprechende Erfahrungen verfügen, sollen die Aufsicht ausüben. Bei allen Unternehmensprüfungen in der EU sollen internationale Rechnungslegungsstandards angewendet werden. Auf dieser Basis könnte die internationale Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden von Drittstaaten stattfinden, zum Beispiel der US-amerikanischen.

Mehr Unabhängigkeit für die Prüfer

Hauptziel der neuen Richtlinie ist es, die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu stärken. Um sie vom Druck einzelner Manager in den zu prüfenden Unternehmen zu befreien, müssen die Unternehmen Prüfungsausschüsse einsetzen. Sie sollen direkt mit dem Prüfer kommunizieren. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Aufsicht über eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Herkunftsmitgliedstaat übertragen wird. Er soll auch Sanktionsmöglichkeiten bekommen. Das Unternehmen könnte dann in der ganzen EU tätig werden.

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