zum Hauptinhalt

Wirtschaft: EU-Übernahmeregeln: Aktionäre erhalten mehr Rechte

Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) äußerte sich positiv zu dem EU-Kompromiss. "Wir sind sehr zufrieden.

Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) äußerte sich positiv zu dem EU-Kompromiss. "Wir sind sehr zufrieden. Das ist das, was wir immer gefordert haben", sagte er. Die in der Richtlinie vorgesehene höhere Entscheidungsgewalt der Aktionäre entspreche dem grundgesetzlichen Eigentumsrecht der Anteilseigner. Jedoch müsse abgewartet werden, wie der Kompromiss umgesetzt werde und was auf nationaler Ebene geschehe. Auch bei Investmentbanken stieß die EU-Richtlinie auf ein überwiegend positives Echo. Für die Branche sei der Kompromiss gut, und zudem sei "mehr Freiheit und Bewegung in den Märkten stets zu begrüßen", hieß es bei einer Frankfurter Bank. Das Management sollte jedenfalls nicht die alleinige Entscheidungsgewalt bei einer Übernahme haben. Aktionäre haben nunmehr ein Recht auf Barauszahlung, wenn der Bieter in den drei Monaten vor der Abgabe des Angebotes insgesamt mehr als als fünf Prozent der Aktien bar erworben hat oder dies nach Veröffentlichung des Angebotes tut.

Mit mehreren zentralen Forderungen konnte sich das Europaparlament allerdings nicht durchsetzen. So wollte die EU-Volksvertretung erreichen, dass bei Übernahmeangeboten ein "angemessener Preis" gezahlt werden muss. Als solcher sollte der Höchstpreis definiert werden, der von dem Bieter in den zwölf Monaten vor Bekanntgabe des Angebots entrichtet wurde. Die EU-Kommission sagte jedoch zu, diesen Punkt später zu klären. Dazu soll eine Expertengruppe bis März 2002 einen Vorschlag unterbreiten. Zu klären ist auch das Recht von Mehrheitsaktionären, die Anteile der übrigen Aktionäre zu erwerben ("squeeze out").

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false