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Wirtschaft: EU-Übernahmeregeln: Der Shareholder ist Herr im Haus

Die Deutschen sind in Brüssel unterlegen. Das ist gut so.

Die Deutschen sind in Brüssel unterlegen. Das ist gut so. In letzter Minute hat sich die Europäische Union auf eine Übernahmerichtlinie geeinigt, deren Kern man nur loben kann: Die Richtlinie stärkt das Recht der Aktionäre. Die Shareholder, niemand sonst, sollen Herr im Haus sein. Sie sollen darüber entscheiden, ob ihnen Fusions- oder Übernahmeofferten sympathisch sind oder nicht. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Wer, außer dem Eigentümer, ist berechtigt, über Kauf oder Verkauf seines Unternehmens zu entscheiden? Dass die Identität zwischen Eigentümer und Entscheider keine Selbstverständlichkeit ist, haben die Deutschen bewiesen: Eine merkwürdig gemischte Truppe aus Politikern, Managern, Gewerkschaftern und einigen Wissenschaftlern wollte in die Übernahmerichtlinie sogenannte Vorhaltebeschlüsse einweben, wodurch eine Hauptversammlung das Management vorsichtshalber beauftragen könnte, eine feindliche Übernahme abzuwehren. Schlitzohrig haben die Anhänger dieser Initative argumentiert, das sei gerade kein Eingriff in das Eigentumsrecht, weil dem Willen der Hauptversammlung entsprungen. Sie übersehen dabei, dass im Fall eines Übernahmeangebots sich die Interessen von Management und Eigentümer nicht decken. Hat die Übernahme Erfolg, wird das Management entweder gefeuert oder muss ins zweite Glied. Die Aktionäre aber machen Kasse oder sind stolze Miteigentümer eines neuen Unternehmens. Vollends unaufrichtig ist das Argument der Deutschen, andere Länder schützten sich durch nationales Recht vor Übernahmen. Mag sein, Deutschland macht es nicht anders: Nichts schützt so gut gegen feindliche Übernahmen wie die deutsche Unternehmensmitbestimmung. Finanzminister Hans Eichel sollte seinen Widerstand aufgeben. Die Brüsseler Richtlinie ist okay.

Rainer Hank

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