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Wirtschaft: EU verklagt Berlin wegen Entsendegesetz

Brüssel/Berlin (msb/fw). Die Europäische Kommission zieht gegen das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor den Europäischen Gerichtshof.

Brüssel/Berlin (msb/fw). Die Europäische Kommission zieht gegen das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor den Europäischen Gerichtshof. „Einige deutsche Vorschriften, insbesondere das Arbeitnehmerentsende-Gesetz, diskriminieren Unternehmen, die nicht in Deutschland niedergelassen sind“, erklärte der Sprecher von EU-Kommissar Frits Bolkestein am Donnerstag in Brüssel. Wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden wollten, damit sie hier Dienstleistungen erbringen, müssten sie höhere Auflagen erfüllen als deutsche. Dem Sprecher zufolge haben sich zahlreiche Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bei der Kommission beschwert.

Ursache dafür sind die deutschen Maßnahmen gegen Lohndumping im Baugewerbe oder im Dienstleistungssektor. Sie verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission gegen die Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt. Das Entsendegesetz stammt aus dem Jahre 1996. Es wurde verabschiedet, nachdem vor allem in der Baubranche Arbeiter aus Großbritannien oder Portugal auf die deutschen Baustellen kamen und für Niedrigstlöhne arbeiteten. Es schreibt vor, dass Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland von ihren Firmen nach dem deutschen Tarif-Mindestlohn bezahlt werden müssen. Das Entsendegesetz mit der Mindestlohnregelung wurde 1999 ausdrücklich auch auf Arbeitnehmer bezogen, die nicht vom Tarifvertrag des Baugewerbes gebunden sind. So sollten ausländische Billiglohn-Unternehmen zurückgedrängt werden.

Die Kommission führt fünf Beispiele zur Untermauerung ihres Vorwurfes an: Im Baugewerbe gelten in Deutschland Mindestlöhne und bezahlter Urlaub nur für Unternehmen, die in ihrer Gesamtheit dem Bausektor zugeordnet werden können. Wenn ein ausländischer Hersteller von Baumaterial Arbeitnehmer nach Deutschland schickt, um Fertighäuser zu bauen, wird nicht anerkannt, dass dieses Unternehmen nicht allein im Baugewerbe tätig ist - er muss trotzdem den Mindestlohn zahlen. Ob es Mindestlöhne zahlen muss, richtet sich nach der Tätigkeit der Arbeitnehmers und nicht nach der des Unternehmens. Der zweite Vorwurf richtet sich dagegen, dass ausländische Unternehmen Beiträge an die deutsche Urlaubskasse zahlen müssen, ohne dass die betroffenen Arbeitnehmer davon profitieren. Drittens müssen nicht in Deutschland ansässige Unternehmen Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und dergleichen übersetzen lassen. Diese doppelte Personalverwaltung hält die Kommission besonders bei kurzen Entsendezeiten für unverhältnismäßig. Viertens müssen ausländische Zeitarbeitsunternehmen jeden Arbeiter, der an ein deutsches Unternehmen entliehen wird, vor jeder einzelnen Leistung beim Arbeitsamt anmelden. Und: Falls ausländische Zeitarbeits- und Bauunternehmen es versäumen, die Arbeitskräfte im Voraus anzumelden, müssen sie mit Geldstrafen bis zu 25600 Euro rechnen – und können dann von öffentlichen Aufträgen in Deutschland ausgeschlossen werden. Deutsche Unternehmen müssen nur maximal 5100 Euro zahlen.

Schon im Juli vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, das Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz zu ändern. Auch der Europäische Gerichtshof hat bereits einige der deutschen Vorschriften als unvereinbar mit dem europäischen Recht bezeichnet. Die Bundesregierung habe damals die Behörden angewiesen, die Vorschriften nicht mehr anzuwenden. Es sei jedoch seitdem nicht zu einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren gekommen, klagt die Kommission.

Die deutsche Bauindustrie sieht die Klage der Kommission nicht als grundsätzlichen Angriff auf das Entsendegesetz. „Das sind lediglich Anpassungen“, sagt Heiko Stiepelmann, Sprecher des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie. Dass 15 bis 20 Prozent der Arbeitnehmer im Baugewerbe in Deutschland grenzüberschreitend entsandt seien, zeige, „dass der deutsche Markt sehr offen für ausländische Anbieter ist“, sagte Stiepelmann.

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