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Wirtschaft: EU-Verordnung

Eine EUVerordnung (siehe Artikel auf dieser Seite) ist eine Gesetzesnorm mit allgemeiner, unmittelbarer Geltung für die Bürger in allen Mitgliedstaaten. Vom Ministerrat oder der Kommission erlassen, stellt die Verordnung den stärksten Eingriff in nationales Recht dar.

Eine EUVerordnung (siehe Artikel auf dieser Seite) ist eine Gesetzesnorm mit allgemeiner, unmittelbarer Geltung für die Bürger in allen Mitgliedstaaten. Vom Ministerrat oder der Kommission erlassen, stellt die Verordnung den stärksten Eingriff in nationales Recht dar. Sie ist gewissermaßen ein „europäisches Gesetz“. So wird beispielsweise die EU-Agrarpolitik mit Hilfe von Verordnungen direkt von der Kommission verwaltet. Die Verordnung unterscheidet sich dadurch erheblich von der EU-Richtlinie, der zweiten Form, in der die Europäische Union Rechtsnormen erlassen kann. Diese gibt dem nationalen Gesetzgeber vor, dass er ein verbindliches Ziel in einer vorgegebenen Frist – in der Regel zwei bis drei Jahre – erreichen muss. Die Gesetzesmittel zur Erlangung des Ziels dürfen sich aber von Land zu Land unterscheiden. jaf

LEXIKON

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