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Wirtschaft: EU verschärft Subventions-Regeln

BRÜSSEL . Für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen in den neuen Bundesländern gelten künftig strengere Beihilferegelungen.

BRÜSSEL . Für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen in den neuen Bundesländern gelten künftig strengere Beihilferegelungen. Die EU-Kommission verschärfte am Donnerstag die EU-Bestimmungen, die schrittweise bis Ende Juni des kommenden Jahres umgesetzt werden müssen. Neben deutschen Unternehmen profitieren vor allem Betriebe in Frankreich, Italien und Spanien von staatlichen Zuwendungen. "In den vergangenen Jahren hat die Kommission Ausnahmen bei Fällen in den neuen Ländern erlaubt, die angesichts der besonderen Schwierigkeiten auftauchten, daß in der Region zuvor Planwirtschaft herrschte", so die Aussage der Kommission. Eine spezielle Behandlung sei nun jedoch nicht mehr zu rechtfertigen.

"Die Verzerrungen, die durch Hilfen an angeschlagene Unternehmen ausgelöst werden, können sehr schädlich für den Binnenmarkt sein", sagte der amtierende Wettbewerbskommissar Karel van Miert. Vielen Betrieben in der Europäischen Union nehme diese Art von Hilfe den Anreiz, sich dem Wettbewerb zu stellen, so van Miert. Die Kommission legte deshalb fest, daß nach der Zahlung einer Beihilfe durch die EU weitere Subventionen für die kommenden zehn Jahre ausgeschlossen sind. So soll sichergestellt werden, daß Unternehmen nicht dauerhaft am Tropf des Staates hängen. Von den Mitteln sollen zudem Firmen ausgenommen werden, die als Nachfolger aus gescheiterten Unternehmen hervorgehen.

Die Europäische Kommission traf am Donnerstag auch die Entscheidung im Fall des ostdeutschen Stromanbieters VEAG. Dieser darf seinen Konkurrenten nun die Durchleitung von deren Strom durch das VEAG-Netz bis zum Ende des Jahres 2003 verweigern. Eine Ausnahmegenehmigung wurde auch der Luxemburger Gesellschaft Cegedel erteilt. Im Fall der VEAG sei die Entscheidung getroffen worden, damit das Unternehmen seine Marktposition halten könne. Darüber hinaus solle ihr der Kauf von Braunkohle sowie die Amortisation von Investitionen, wozu die VEAG verpflichtet sei, ermöglicht werden. Kunden, die mehr als 100 Gigawattstunden Strom pro Jahr kaufen würden, dürfe aber die Durchleitung mit dieser Begründung nicht verweigert werden. Eigentlich sind alle Stromunternehmen seit der Liberalisierung im vergangenen Jahr per Gesetz verpflichtet, Konkurrenten die Durchleitung gegen eine Gebühr zu gestatten. Die VEAG ist ein Gemeinschaftsunternehmen der RWE Energie, der Bayernwerke und der Preussen Elektra.

Die Kommission wies auch Anfragen von sechs EU-Mitgliedsländern über die Fortführung von Ausgleichszahlungen für Energieunternehmen zurück. Die auf staatliche Beihilfen hinauslaufenden Zahlungen der jeweiligen Regierungen müßten nach den neuen Vorgaben der Europäischen Union erneut überprüft werden.

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