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Wirtschaft: EU-Wettbewerbshüter klopfen VW auf die Finger

Wolfsburger haben offenbar Reimporte aus europäischen Partnerländern behindert / Van Miert erwägt "empfindliche Geldbuße"Von THOMAS GACKKaum hat VW im Streit mit den EU-Wettbewerbshütern um die Milliardensubventionen für das Werk im sächsischen Mosel den kürzeren gezogen, droht dem deutschen Automobilriesen neues Ungemach aus Brüssel.EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert ist offenbar fest entschlossen, im Interesse der Verbraucher ein Exempel zu statuieren und den Wolfsburgern wieder kräftig auf die Finger zu klopfen ­ diesmal allerdings aus einem ganz anderen Grund.

Wolfsburger haben offenbar Reimporte aus europäischen Partnerländern behindert / Van Miert erwägt "empfindliche Geldbuße"Von THOMAS GACK

Kaum hat VW im Streit mit den EU-Wettbewerbshütern um die Milliardensubventionen für das Werk im sächsischen Mosel den kürzeren gezogen, droht dem deutschen Automobilriesen neues Ungemach aus Brüssel.EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert ist offenbar fest entschlossen, im Interesse der Verbraucher ein Exempel zu statuieren und den Wolfsburgern wieder kräftig auf die Finger zu klopfen ­ diesmal allerdings aus einem ganz anderen Grund.VW habe in den vergangenen Jahren durch massiven Druck auf die Händler wiederholt den Reimport von Volkswagen aus europäischen Partnerländern erschwert oder verhindert, so lautet der Vorwurf der EU-Wettbewerbshüter.Mit dieser Verkaufspolitik habe das Unternehmen gegen die gemeinsamen Regeln des freien Binnenmarkts verstoßen. Was war geschehen? Vor mehr als zwei Jahren waren Beschwerdebriefe von 36 österreichischen und deutschen VW-Kunden in Brüssel eingegangen.Die italienischen VW-Importeure hätten ihnen mit fadenscheinigen Gründen den Autokauf verweigert, lautete die Klage.Den Verbrauchern sei damit ihr verbrieftes Recht verwehrt worden, die nach wie vor großen Preisunterschiede in der EU zu nutzen und überall dort im Binnenmarkt ihr Fahrzeug zu kaufen, wo es ihnen am günstigsten erscheint.Da die italienische Lira damals auf ein historisches Tief gerutscht war, hätten die deutschen Käufer tatsächlich ihren Golf oder Polo in Italien bis zu 30 Prozent billiger erwerben können als diesseits der Alpen ­ wenn die italienischen VW und Audi-Händler den grenzüberschreitenden Kauf nicht mit einer ganzen Reihe von Schikanen bloêkiert hätten. Das aber verstößt gegen Geist und Buchstabe des EU-Binnenmarkts.Die EU-Kommission hat den Herstellern zwar die sogenannte "Gruppenfreistellung" gewährt, die ein exklusives Händlernetz zulässt.Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, den grenzüberschreitenden Kauf zuzulassen.Die eigenartig prohibitive Verkaufspolitik der VW-Händler in Italien, die auf auffällige Weise gegen ihr legitimes Eigeninteresse verstießen, legte den Verdacht nahe, daß VW gegen diese Regeln verstößt.Hat Wolfsburg damals seine italienischen Händler unter Druck gesetzt, auf das Geschäft mit den kühl rechnenden Käufern aus dem kühlen Norden zu verzichten? Um Beweise für verbotene Absprachen zwischen dem deutschen Automobilhersteller und den italienischen Importeuren in die Hand zu bekommen, durchsuchten EU-Kontrolleure in Italien und Wolfsburg die Büros.Offenbar wurden sie fündig.Denn in Brüssel zweifelt inzwischen niemand mehr daran, daß Karel Van Miert gegen VW eine empfindliche Geldbuße in Millionenhöhe verhängen wird.Eine Entscheidung wird in wenigen Wochen erwartet. Van Mierts Sprecher Willy Helin dementierte allerdings am Mittwoch den Bericht des Fernsehmagazins "Plusminus", nachdem die EU-Kommission das Untersuchungsverfahren auch auf ähnlich gelagerte Fälle in den Niederlanden und Dänemark ausgeweitete habe.Dort sperren sich VW-Händler offenbar ebenfalls, an Deutsche zu verkaufen."Wir kennen diese Vorgänge, haben bisher aber kein Verfahren eröffnet." Das sei auch gar nicht notwendig.Denn wenn die EU- Kommission im Präzedenzfall VW den Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht nachweise und eine saftige Strafe verhänge, dann, so weiß man in Brüssel, können sich die Verbraucher in allen EU- Mitgliedsländern auf diese Entscheidung berufen.Es ist dann Aufgabe der nationalen Gerichte, den freien Warenverkehr auf dem Binnenmarkt durchzusetzen.

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