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Wirtschaft: EU will Niedersachsens Sonderrechte bei VW kippen

Kommission leitet offiziell Verfahren ein / Bundesregierung erhält zwei Monate Zeit, die Bedenken auszuräumen

Brüssel (tog). Das VWGesetz kommt auf den Prüfstein der Europäischen Kommission. Das Gremium der 20 EU-Kommissare hat am Mittwoch in Brüssel nach eingehender Diskussion und ohne Widerspruch beschlossen, die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland einzuleiten, weil das 40 Jahre alte Gesetz dem Land Niedersachsen praktisch ein Veto-Recht bei VW verschaffe. Die Brüsseler Behörde fürchtet, dass die auch in Deutschland einzigartige gesetzliche Regelung bei VW fremde Investoren abschrecken und damit den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit in der EU beeinträchtigen könnte.

Der in Brüssel für den EU-Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein fordert jetzt von der Bundesregierung eine Begründung für die Sonderregel bei VW, die eine feindliche Übernahme des Automobilkonzerns verhindert. Sollte es der Berliner Regierung in den nächsten zwei Monaten nicht gelingen, die Bedenken der EU-Behörde auszuräumen, könnte Brüssel eine Änderung des VW-Gesetzes verlangen. Anstoß erregt in Brüssel vor allem die Verbindung der Beschränkung der Stimmrechte im Aufsichtsrat auf höchstens 20 Prozent mit einer Sperrminorität von ebenfalls 20 Prozent. Demnach erhält ein VW-Aktionär, selbst wenn er mehr als 20 Prozent der Anteile besitzt, höchstens 20 Prozent der Stimmen. Diese Kombination verschafft dem Land Niedersachsen, dem traditionell größten Aktionär von VW, praktisch ein Veto-Recht bei Deutschlands größtem Autokonzern. Es handle sich hier zwar nicht um so genannte ,,Goldene Aktien“, die in einigen EU-Staaten der Öffentlichen Hand den Zugriff auf große Unternehmen sichert, erklärte am Mittwoch der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. Dennoch könnten durch das VW-Gesetz, das von den üblichen Bestimmungen des deutschen Gesellschaftsrechts abweiche, fremde Investoren abgeschreckt werden, weil sie damit keine Chancen hätten, Einfluss auf die Geschäftspolitik des Konzerns zu nehmen – gleich wie viele Aktien sie kaufen. Der liberale Niederländer Bolkestein bemängelt zudem, dass das Land Niedersachsen laut VW-Gesetz das Anrecht hat, zwei der zehn Aufsichtsratssitze zu besetzen, die den Anteilseignern zustehen.

Der neue niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff hatte bei den Gesprächen, die er gleich nach seinem Amtsantritt in Brüssel führte, offenbar den Verzicht auf die beiden Aufsichtsratssitze angeboten, die dem Land per Gesetz zustehen. Praktische Auswirkungen hätte dies allerdings nicht, da Niedersachsen als dem größten Aktionär ohnehin die entsprechenden Sitze in dem Gremium zustehen.

Eine große britische Investorengruppe hatte in Brüssel Beschwerde eingelegt und damit den Stein ins Rollen gebracht. Deutsche Experten in Brüssel sind dagegen der Ansicht, dass das VW-Gesetz keineswegs gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts verstoße, da die Stimmrechtregelungen bei VW für alle Aktionäre gelte. Deshalb könne von einer Diskriminierung ausländischer Investoren nicht die Rede sein.

„Wir wollen in den kommenden zwei Monaten den Dialog mit der Bundesregierung suchen, damit wir eine Lösung finden und das Verfahren rasch auf befriedigende Weise abschließen können“, erklärte am Mittwoch der Sprecher des EU-Binnenmarktkommissars. Dass er in diesem Zusammenhang die Blockade der in Brüssel geplanten Übernahmerichtlinie durch die Bundesregierung erwähnte, ist ein Hinweis darauf, dass Bolkestein durch das Verhalten der Deutschen offenbar schwer verärgert ist.

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