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Wirtschaft: EU-Zinssteuer: Kompromiss zu einheitlicher Regelung

Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die 15 EU-Staaten Ende November auf einen Kompromiss zur einheitlichen Besteuerung von Zinserträgen geinigt. Betroffen sind so genannte EU-Ausländer.

Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die 15 EU-Staaten Ende November auf einen Kompromiss zur einheitlichen Besteuerung von Zinserträgen geinigt. Betroffen sind so genannte EU-Ausländer. Das sind Personen, die in einem EU-Land steuerlich veranlagt werden, aber in einem zweiten Land der Union Zinseinkünfte erzielen und somit dem eigenen Fiskus ein Schnäppchen schlagen können. Um diese Steuerschlupflöcher zu schließen, sollen von 2003 an EU-einheitliche Regeln gelten. Dabei haben die EU-Länder bis 2010 sieben Jahre lang eine Wahlmöglichkeit: entweder führen sie eine Quellensteuer von mindestens 15 Prozent ein, die von 2006 an auf 20 Prozent steigt, oder sie entschließen sich zur Meldepflicht. Drei EU-Länder, Luxemburg, Belgien und Österreich, haben sich für die Quellensteuer entschieden, die direkt einbehalten wird, aber keine Abgeltungssteuer ist, also in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss. Die übrigen zwölf Länder befürworten den Informationsaustausch. Das bedeutet, dass sie die Finanzämter am Wohnsitz der Sparer über deren Zinseinkünfte informieren.

Von 2010 an soll EU-weit die Informationspflicht gelten. Luxemburg und Österreich - Länder, die bislang erheblich vom Bankgeheimnis profitierten - haben die Einführung der Meldepflicht von der Zustimmung Dritter abhängig gemacht. Auf dem Nizza-Gipfel bestätigten die Staats- und Regierungschefs den Auftrag an EU-Kommission und EU-Ratspräsidentschaft, "Gespräche mit den USA und anderen wichtigen Drittländern aufzunehmen, um sich für die Annahme gleichwertiger Massnahmeneinzusetzen". Erst danach wird die EU endgültig über die Richtlinie abstimmen.

mo

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