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Wirtschaft: Europäischer Gerichtshof kritisiert Dosenpfand Bundesrat soll am Freitag neue Regeln beschließen

Berlin - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Dosenpfand ist hier zu Lande unterschiedlich aufgenommen worden. Das Bundesumweltministerium sieht nun den Weg für die Novellierung der Verpackungsverordnung frei.

Berlin - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Dosenpfand ist hier zu Lande unterschiedlich aufgenommen worden. Das Bundesumweltministerium sieht nun den Weg für die Novellierung der Verpackungsverordnung frei. Dagegen verlangte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) eine sofortige Aussetzung des Pflichtpfands. Der HDE und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) forderten, die geplante Neuregelung müsse von der Tagesordnung genommen werden. Am Freitag steht die vom Bundestag gebilligte Novelle der Verpackungsverordnung zur Zustimmung im Bundesrat an.

Der EuGH hat am Dienstag entschieden, dass das bestehende deutsche Dosenpfand mit EU-Recht konform ist. Zwar sieht das Gericht in der Verordnung eine Behinderung des freien Warenverkehrs, weil es ausländische Getränkehersteller benachteilige, die erhebliche mehr Einwegverpackungen verwendeten. Dies sei aber hinnehmbar, da die Verordnung zur Verringerung von Abfällen in der Natur beitrage. Jedoch habe die Verordnung den Herstellern nicht genug Zeit für die Umstellung auf das neue System gegeben. Zudem müsse der Mitgliedstaat dafür sorgen, dass ein funktionierendes und mit ausreichend Annahmestellen ausgestattetes Rücknahmesystem existiert.

Die Novelle des Dosenpfands „berücksichtigt die Bedenken der EU und des Europäischen Gerichtshofs“, sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake. Die Novelle, die dem Vorschlag Bayerns folgt, sieht vor, dass Zwangspfand künftig auf Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke (außer Saft) zu beschränken und einheitlich 25 Cent pro Verpackung zu erheben. Zudem sieht sie den Ausbau eines einheitlichen flächendeckenden Rücknahmesystems vor.

Die EU-Kommission hoffe, dass der Bundesrat der Novelle unverändert zustimmen werde, sagte EU-Binnenmarktexperte Tilman Lüder in Brüssel. Die Änderungen gingen „in die richtige Richtung“. Der Bundesrat dürfe keinesfalls zustimmen, sondern müsse das Urteil prüfen, sagte jedoch der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie, Bernd-Ulrich Sieberger, dem Tagesspiegel. Die direkte Konsequenz aus dem Urteil sei, „die Importeure von Getränkeverpackungen, die bisher der Pfandpflicht unterliegen, von der Pfandpflicht freizustellen“.

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