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Wirtschaft: Europäischer Strommarkt: Brüssel erhöht den Druck zur Marktöffnung

Formal hatte die Orientierungsdebatte über den in der wöchentlichen Sitzung der EU-Kommission kein Ergebnis. Tatsächlich aber schlug die Kommission am Mittwoch in drei wichtigen Punkten Pflöcke ein.

Formal hatte die Orientierungsdebatte über den in der wöchentlichen Sitzung der EU-Kommission kein Ergebnis. Tatsächlich aber schlug die Kommission am Mittwoch in drei wichtigen Punkten Pflöcke ein. Es geht um die unzureichende Liberalisierung des europäischen Strommarktes, Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitionen und die Beihilfenkontrolle in der EU. Der französische Stromkonzern Electricité de France soll seinen Expansionskurs nicht ungebremst fortsetzen dürfen, ist das Fazit der Diskussion.

Neu ist: Wettbewerbskommissar Mario Monti will in Zukunft auch staatliche Beihilfen für die Atomindustrie prüfen lassen. Schon jetzt ist den Kommissionsexperten klar, dass gerade Atomstrom mit zahlreichen unzulässigen Beihilfen subventioniert wird, und zwar auch bei EDF. Bisher wurden diese nicht geprüft, weil der mit Atomkraft produzierte Strom als durch den Euratom-Vertrag geschützt galt. Energie-Subventionen, die unter den Euratom-Vertrag fallen, liegen in der Verantwortung der für die Energiepolitik zuständigen EU-Kommissarin Loyola de Palacio, die sowohl die Subventionen für die Atomkraftwerke als auch für Kohle befürwortet. Für Betriebsbeihilfen aber gilt diese Regelung nicht. Sie sollen in Zukunft gesondert von den Wettbewerbshütern Kommissar Montis geprüft werden.

Neu ist auch die Ankündigung der Kommission, von ihrem Recht auf eigene gesetzgeberische Entscheidungen Gebrauch zu machen, wenn die Liberalisierung der Strommärkte in einigen Ländern weiter verhindert wird. Gerade Frankreich sperrt sich gegen die Öffnung seines Strommarktes, deshalb bezieht sich diese Drohung unter anderem auf den französischen Stromkonzern EDF. Doch auch der deutsche Strommarkt gilt nicht als völlig geöffnet. Die Kommission denkt deshalb darüber nach, Maßnahmen zu ergreifen, die in den 90er Jahren die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ermöglicht haben. Sie basieren auf dem Artikel 86 des Amsterdamer Vertrages, der in seinem ersten Absatz verbietet, dass die öffentlichen Unternehmen der Mitgliedstaaten gegen den EU-Vertrag mit seinen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln verstossen. In seinem dritten Absatz beauftragt der Vertrag die Kommission damit, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und gegebenenfalls Richtlinien und Entscheidungen gegen Staaten zu verhängen, die dagegen verstoßen. Diesen Auftrag will die Kommission nutzen, um Entscheidungen zu treffen, die die Energieversorger zwingen, ihre nationalen Strommärkte auch für andere Mitgliedstaaten zu öffnen.

Da es dem französische Staatspräsidenten Chirac unterstützt von Bundeskanzler Gerhard Schröder gelungen war, auf dem Gipfel in Stockholm eine schnellere Liberalisierung der Strommärkte zu verhindern, will die Kommission jetzt wenigstens das durchsetzen, was sie aufgrund der bestehenden Beschlüsse kann. Der beste Weg zur völligen Liberalisierung der Energiemärkte sei jetzt die volle Anwendung der bestehenden Richtlinie, heißt es in der Kommission. Das heißt, die Missbrauchsaufsicht und die Fusionskontrolle soll verstärkt werden. Die Kommission will darauf achten, dass die existierenden Elektrizitäts- und Gasrichtlinien eingehalten werden. Noch wissen die zuständigen Experten nicht genau, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen: "Wir haben jetzt gezeigt, was für Bataillone wir haben, doch einen Schlachtplan haben wir noch nicht", sagt Montis Sprecher Michael Tscherny dazu. Doch die Kommission ist in der Pflicht. Sie muss zum Beispiel gegen die europaweite Expansion der EDF vorgehen, weil sie andererseits nicht bereit ist, die nationalen Dekrete Italiens und Spaniens gegen eine Übernahme ihrer Energieversorger durch die französische Gesellschaft zu akzeptieren.

msb

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