Wirtschaft : EUROPÄISCHES RECHT 

15.03.2010 00:00 Uhr

Die Bundesländer müssen Firmen und Verbände bei der Verwendung persönlicher Daten von Bürgern besser kontrollieren. Die Datenschutzbehörden der Länder seien bei der Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche (Rechtssache C-518/07). Damit verstoße Deutschland gegen EU-Recht. Das Urteil bezieht sich auf Behörden wie Regierungspräsidien oder Ministerien, die in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern,

Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als Datenschutzstellen agieren. Dagegen sind die Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich beaufsichtigen, nicht betroffen.

Das EU-Gesetz schreibt den Mitgliedstaaten vor, dass sie Kontrollstellen einsetzen müssen, die als Hüter der Grundrechte agieren. Da die Datenschutzstellen der Länder staatlicher Aufsicht unterstellt sind, könnten sie nicht in „völliger Unabhängigkeit“ arbeiten, entschied der EuGH. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. dpa

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