Wirtschaft : Ex-Monopolisten behindern Marktzutritt

18.11.1998 00:00 Uhr

Seit Ende April herrscht freier Wettbewerb auf dem Strommarkt.Unter Konkurrenzdruck stehen allerdings nur die Bereiche Elektrizitätserzeugung und Vermarktung des Stroms.Aus Kosten- und Umweltgründen wird der Bau zusätzlicher Leitungen die Ausnahme bleiben.Es bleiben für die Übertragung und Verteilung zwei Monopole erhalten.Seitdem die Gebietsmonopole gefallen sind, werden Demarkationsabsprachen und Ausschließlichkeiten in den Konzessionsverträgen nicht mehr toleriert.Die Energiekunden können sich ihre Lieferanten grundsätzlich frei auswählen.

Doch sind die Spielräume für Wettbewerb noch stark beschnitten, weil der freie Zugang zu den Netzen für konkurrierende Anbieter nicht garantiert ist.

Ausländische Newcomer wie Enron aus den USA werfen den Leitungseigentümern vor, ihre monopolistischen Privilegien zu mißbrauchen.Dem Bundeskartellamt in Berlin liegen bereits erste Beschwerden vor.

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Mitunterzeichner der "Verbändevereinbarung", weist darauf hin, daß die Abmachungen bis Ende September 1999 gültig bleiben.Der VIK fordert, daß die Durchleitungsentgelte künftig keine Entfernungskomponente enthalten.Die "Schieflage" zugunsten langer Laufzeiten müsse gleichfalls beseitigt werden.

Da nur etwa zwei Prozent der industriellen Stromverbraucher in der Lage seien, ihren Strombezug nach Fahrplan auszurichten, bestehe die Notwendigkeit einer flexibleren Regelung.Laut VIK besteht die Pflicht, daß alle Netzbetreiber "schnellstens alle Parameter zur Berechnung der Durchleitungsentgelte" veröffentlichen würden.Der VIK schlägt zudem vor, daß die acht Verbundgesellschaften eine unabhängige Netzgesellschaft gründen und betreiben sollten.

Demgegenüber kritisiert die Umweltorganisation Greenpeace, daß durch die "Verbändevereinbarung" ein "neues Kartell" entstanden ist.Seit der Liberalisierung hätten erst rund 40 große Industrieunternehmen ihren Stromversorger wechseln und Durchleitungsverträge abschließen können.Elektrizitätsversorger weigerten sich laut Greenpeace, Anträge zur Stromdurchleitung zu bearbeiten.Eine gesetzliche Netzzugangsverordnung sei unerläßlich.Auch Hermann Kamperhoff, Miteigentümer und Geschäftsführer der BAW Holding West GmbH, Castrop-Rauxel, sieht die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform - wegen negativer Erfahrungen beim Aushandeln von Konditionen über den Zugang zum Leitungsnetz der VEW Energie AG in Dortmund.Die Technikern der VEW versuchten, den Sachverhalt so kompliziert wie möglich darzustellen."Im übrigen sollen wir alle Unternehmesdaten vorlegen - also die Hose total herunterlassen", moniert Kamperhoff.

Die BAW Holding West ist eine international mittelständisch geprägte Firmengruppe, die industrielle Brennstoffe aufbereitet und handelt.Es ist geplant, das Unternehmen an eine US-Investorengruppe zu verkaufen.Gleichzeitig sucht man aber auch für den Strom- und Fernwärmebereich internationale Partner.Kamperhoff sieht auf den liberalisierten Strommärkten für kleinere Anbieter günstige Chancen, weil die etablierten Elektrizitätsversorger sich schlecht auf den Wettbewerb vorbereitet hätten.Insbesondere auf Erdgasbasis sind laut Kamperhoff attraktive Optionen zu mobilisieren - unter der Voraussetzung eines freien Zugangs zu den Stromnetzen.

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