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Wirtschaft: Experten fordern mehr Rechte für Versicherte Kommission: Branche soll künftig Rückkaufwerte garantieren

(hej). Nach dem Willen einer Expertenkommission sollen die Lebensversicherer ihren Kunden künftig bestimmte Rückkaufwerte garantieren.

(hej). Nach dem Willen einer Expertenkommission sollen die Lebensversicherer ihren Kunden künftig bestimmte Rückkaufwerte garantieren. „Wer in den ersten drei Jahren seine Lebensversicherung kündigt, soll wenigstens 50 bis 65 Prozent seiner eingezahlten Beiträge zurückbekommen“, sagte HansPeter Schwintowski, Versicherungsrechtler an der Berliner Humboldt-Universität.

Schwintowski hat sich zusammen mit anderen Versicherungsexperten fast vier Jahre lang den Kopf darüber zerbrochen, wie man die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Verbrauchern verbessern sollte. In dieser Woche will die Kommission ihren Abschlussbericht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) übergeben. Noch ist die Tinte nicht trocken, da schlägt die Versicherungswirtschaft bereits Alarm. Denn bislang garantiert die Branche keine Rückkaufwerte. „Die Verbraucher verlieren am Anfang alles“, kritisiert Frank Braun, Geschäftsführer des Bundes der Versicherten (BdV): „In den ersten drei Jahren trägt der Kunde das Stornorisiko allein.“ Der Grund: Mit den ersten Prämien bezahlen die Versicherer ihre Kosten – allen voran die Vertreterprovision („Zillmerung“). Erst danach wird mit dem Geld des Kunden Vermögen aufgebaut. Konsequenz: Der Versicherungsnehmer kann praktisch nicht aus dem Vertrag aussteigen.

Das will die Kommission jetzt ändern. Sehr zum Missfallen der Versicherer. Garantierte Rückkaufwerte seien „in der heutigen Kapitalmarktsituation unverantwortlich“, wetterte der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernhard Schareck, am vergangenen Dienstag. „Einheitsprodukte mit normierten Leistungen“ hätten mit einem „freien Markt und Wettbewerb nichts zu tun.“

Kostenfalle bei Jobwechsel

Verbraucherschützer sehen das anders. Sie kämpfen schon lange gegen die kundenunfreundliche Kostenregel. Gezillmerte Tarife gibt es nicht nur in der privaten Lebensversicherung, sondern auch in der betrieblichen Altersvorsorge. Vor allem bei der Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehaltes steuer- und sozialabgabenfrei fürs Alter sparen können, kostet die Zillmerung richtig Geld – vor allem, wenn man häufiger den Job wechselt. „Wer in zehn Jahren fünf Mal zu einem neuen Arbeitgeber geht, hat nur die Hälfte dessen, was ein Beschäftiger ohne Wechsel anspart“, beschreibt Schwintowski die Kostenfalle.

Doch der Versuch, die Zillmerung im neuen Versicherungsvertragsgesetz (siehe Lexikon Seite 17) ganz zu verbieten, ist gescheitert. Für Verbraucherschützer ist der Kampf aber noch nicht verloren: „Wir werden im parlamentarischen Bereich Druck machen“, kündigt BdV-Chef Braun an. Zeit dafür ist genug: Im April will Ministerin Zypries das Kommissionspapier veröffentlichen. Das neue Gesetz soll dann zwar zum 1. Januar 2006 verkündet werden, aber erst nach einer zweijährigen Übergangsphase im Jahr 2008 in Kraft treten.

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