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FAMILIENPFLEGEZEIT: Lohnausgleich für zwei Jahre

Bald sollen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, auch vom Gesetzgeber gestärkt werden. Ab 2012 wird die Familienpflegezeit eingeführt.

Bald sollen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, auch vom Gesetzgeber gestärkt werden. Ab 2012 wird die Familienpflegezeit eingeführt. Sie soll die

Einkommensverluste durch eine Verringerung der Arbeitszeit abmildern. Künftig können Beschäftigte zur Pflege eines Angehörigen maximal zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Dafür gibt es einen Lohnausgleich. Wer seine Stundenzahl auf

50 Prozent reduziert,

bekommt weiter

75 Prozent des Gehalts. Nach der Pflegephase wird dann wieder Vollzeit gearbeitet – zu 75 Prozent des Gehalts. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer eine

Versicherung für die Dauer der Pflegezeit abschließen, deren Prämie laut Familienministerium im „unteren zweistelligen Eurobereich“ liegen soll. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Es ist den Firmen freigestellt, ob sie die Familienpflegezeit einführen. Bislang müssen Arbeitgeber Mitarbeitern nur eine unbezahlte, bis zu sechsmonatige Auszeit für die Pflege gewähren. jmi

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